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Geschrieben von Trini am 26.02.2015, 8:18 Uhr

Bin ja hier auch von Beamten umgeben, ...

die teilweise auch schon in den 40ern waren, als sie verbeamtet wurden (also die 40 Jahre gar nicht erreichen können).
Und die haben alle noch ihren Rentenanspruch aus den Jahren davor.

Ich werde nun nicht mehr verbeamtat, aber die Rente berechnet sich aus den eingezahlten Beiträgen, d.h. für Teilzeit-Jahre bekomme ich weniger Rentenpunkte, aber jedesTeilzeit-Jahr zählt als Jahr.

Da ich noch ca. 17 Jahre arbeiten darf (und das ab 2017 auch wieder Vollzeit tun werde), werden unsere Kinder mit unserer Verrentung mit Sicherheit keine Unterhaltsansprüche mehr haben und das Haus wird auch abbezahlt sein.

Trini

PS: Klar ist, dass man nach z.B. 20 Jahren Teilzeit-Arbeit (und abschließenden 5 Jahren Vollzeit) keine VOLLE A 15-Pension erwarten kann.

 
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