Geschrieben von Danyshope am 03.07.2016, 13:03 Uhr |
Bezahlung Mutterschutz in Elternzeit
Nein, der AG hat da kein Mitspracherecht. Schon seit einigen Jahren nicht. Nur wenn man eben nicht zum neuen Mutterschutz beendet sondern zB ein paar Monate vorher um das Elterngeld mit arbeiten zu erhöhen. Oder wenn man vorher beendet im Wissen dann geht es ins BV - das wäre dann sogar Sozialbetrug.
- Bezahlung Mutterschutz in Elternzeit - LanaMama 03.07.16, 0:32
- Re: Bezahlung Mutterschutz in Elternzeit - chrissicat 03.07.16, 9:09
- Re: Bezahlung Mutterschutz in Elternzeit - Danyshope 03.07.16, 9:31
- Re: Bezahlung Mutterschutz in Elternzeit - fabiansmama 03.07.16, 11:29
- Re: Bezahlung Mutterschutz in Elternzeit - Danyshope 03.07.16, 13:03
- Re: Bezahlung Mutterschutz in Elternzeit - fabiansmama 03.07.16, 14:05
- Echt??? - Trini 04.07.16, 11:29
- Re: Echt??? - fabiansmama 04.07.16, 15:42
- Re: Echt??? - Danyshope 04.07.16, 17:59
- Re: Bezahlung Mutterschutz in Elternzeit - Danyshope 03.07.16, 13:03
- Re: Bezahlung Mutterschutz in Elternzeit - LanaMama 03.07.16, 17:35
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