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Geschrieben von Badefrosch am 16.02.2015, 7:43 Uhr

Betreuungskosten von der Steuer absetzen?

Dein versteuerbares Einkommen mindert sich um den Betrag, soll das heißen.

Beispiel:
20.000 € im Jahr vor abzugsberechtigten Ausgaben, 850 € Lohnsteuer gezahlt

Abzug Werbungskosten 1000 €
Abzug Vorsorgeaufwendungen 1000 €
Abzug 2/3 der Kinderbetreuungskosten 1360 €

versteuerndes Einkommen nach abzugsberechtigten Ausgaben
16640 € => 600 Lohnsteuer

Die Differenz zwischen den gezahlten 850 Euro und den berechneten 600 Euro würdest du erstattet bekommen. Wären in diesem Beispiel 250 Euro.

Hoffe ich habs verständlich erklärt.

 
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