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Geschrieben von Hubbeldubbel am 26.09.2017, 20:04 Uhr

Berechnung Elterngeld beim zweiten Kind

Du bist ziemlich fehlinformiert...

"Wenn man in der Elternzeit des ersten Kindes, das zweite Kind bekommt..." Falsch.

Ausgeklammert würden max. je nach Situation (z.B.Alleinerziehend) 14 Monate .

Geburt Kind 1 Mai 2017

Jeder Monat ohne Einkommen ab dem 1. Geburtstag von Kind 1 fließt dann mit 0 Euro in die Berechnung fürs nächste EG ein. Ob das imaginäre Kind im Februar oder Mai 2019 auf die Welt kommt ist bei Euch total egal. Es zählen 12 Monate Einkommen vor Geburt. Bei Euch wäre das 12 x 0 Euro... also Mindestsatz 300€ ...

Um das "gleiche EG" wie bei Kind 1 zu erhalten, hättest Du müssen ca. 3 bis 4 Monate nach Geburt von Kind 1 wieder schwanger werden oder eben ab dem 1. Geburtstag von Kind 1 wieder zu alten Konditionen arbeiten. Dann wäre es egal, wann das zweite Kind kommt.

Verständlich? Nein? Dann lass es Dir im Forum von Frau Bader nochmal erklären.

Erschreckend finde ich übrigens so manche Einstellung... BG

 
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