Baby und Job

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Geschrieben von Danyshope am 17.04.2016, 11:36 Uhr

Bekannter hat das über zehn Jahre rausgezögert.

Den Fehler mit dem Aufhebungsvertrag habe ich einmal gemacht - nie wieder. Und ich rate auch eher davon ab.

Mit unbefristeten Vertrag, nahezu unkündbar, ist man wirklich am längeren Hebel. OK, es kann einem trotzdem mit irgendwelchen fadenscheinigen betrieblichen Veränderungen gekündigt werden, aber dann legt man halt Kündigungsschutzklage ein, geht vor Gericht und hat da oft die bessere Varianten. Richter sehen nämlich solche Arbeitgeber nicht wirklich gerne. Selbst wenn es dann zum Vergleich usw kommt. Und Arbeitsamt wird die Kündigungschutzklage eh verlangen, auch sonst droht dort Sperre.

Zudem, unterschreibt er einen Aufhebungsvertrag, gibt es eine Sperre beim Arbeitsamt, also muss man mindestens das "Einkommen" auch hereinbekommen. Dazu ab muss man danach auch noch erst wieder was neues finden.

 
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