Max123
Hallo an alle! Ich möchte heute mal mit einer Frage bei euch einfallen und zwar... hat man einen Anspruch auf einen bestimmten Arbeitszeitraum der gesetzlich festgelegt ist? Ich arbeite im Einzelhandel und dort gibt es Früh- & Spätschicht. Da mein Kind (17Monate) in die Kita geht und die nur bis 17 Uhr geöffnet ist, darf ich, aus Kulanz, nur noch Frühschicht gehen und muss auch keinen Wochenenddienst schieben. Das ganze läuft aber nur noch bis Mitte 2015, da mein Mann Arbeiten ist und am We eine Meisterschule besucht. Das ein anderer auf ihn aufpasst ist nicht möglich. Jetzt hat mich meine Kollegin gefragt, ob das irgendwo in einem Gesetz steht, dass man darauf, bis zu einem bestimmten Alter oder Situation Anspruch hat oder ob das der Betrieb aus Kulanz machen kann. Ich hoffe, ich hab es einigermaßen verständlich geschrieben und ihr wisst was ich meine?! Würde mich über ein paar Antworten freuen! Grüße, Katja
Hi, Bei mir gleiche situation. Dann hast du ja bis 2015 einen sehr kulanten ag!! Es gibt keinen rechtsanspruch darauf!!!!! Entweder bis dahin neuen job suchen oder bis dahin betreuung klären, papa, oma,... Usw Lg marijana
da hast du megaglück!
Hi, es gibt keinen Anspruch auf eine bestimmte Lage der Arbeitszeiten, außer man vereinbart es mit dem Vorgesetzten bzw. im Arbeitsvertrag. Die Arbeitszeiten richten sich immer nach den betrieblichen Notwendigkeiten. dir bleibt noch über ein Jahr, um eine Betreuung zu organisieren, das sollte zu machen sein. Gruß, Speedy
Danke für eure Antworten. Bin auch sehr froh, dass mein Chef das mit macht. Hätte ja auch anderst ausgehen können! Ich werde ab Mitte 2015 wieder ganz normal arbeiten gehen (Früh-&Spätschicht und auch 40Std./Woche) und mein Kind wird dann auch mal vom Papa abgeholt und früh einfach etwas später von mir gebracht dann klappt das schon.
Das ist nichts anderes als Kulanz.
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