Mitglied inaktiv
Hallo, mein freund und meine tochter bekommen ALG2 und ich bekomme BAföG. Wir möchte zu Juni umziehen. Kann ich mich direkt bei der neuen Arge melden oder muss es einen zwingenden grund geben damit es die alte arge erlaubt? Liebe Grüße
Wenn Du Beihilfen für den Umzug benötigst oder ein Darlehen für die Mietkaution, dann muß die abgebende ARGE dem Umzug zwingend zustimmen. Das bedeutet, dass Du einen Umzug aus bestimmten Gründen beantragen mußt. Aber auch, wenn Du auf sämtliche Unterstützungen verzichtest, wäre es meines Erachtens schon allein moralisch ein Muss, mich bei meinem derzeitigen Sachbearbeiter abzumelden! Gruß, E.
und wenn wir keine beihilfe brauchen? also abmelden müssen wir uns ja so oder so, aber kann es sein das die arge hier "nein" sagt, auch wenn die keine kosten o.ä übernehmen müssen? LG
Wenn Du keine Beihilfe für den Umzug benötigst, dann kann die Arge nicht nein sagen. Zum Umzug sowieso nicht, Du bist ja kein Leibeigener. Lediglich Leistungen könnte sie verweigern, aber wenn Du keine brauchst, dann ist es ja eh egal. Melde Dich nur vorher bei der neuen Arge um zu erfahren in welchem Rahmen dort Kosten der Unterkunft übernommen werden, da sonst nur die angemessenen Kosten übernommen werden und ihr eventuell auf dem Differenzbetrag sitzen bleibt.
Es kann Dich keiner festbinden oder Dir verbieten, Deinen Wohnsitz zu wechseln! Aber wie schon gesagt wurde, kann es nicht schaden, wenn Du am zukünftigen Wohnort schonmal bei der ARGE anfragst, welche "Auflagen" (Mietobergrenze, Wohnraumgröße ect.) Ihr erfüllen und beachten müsst! Gruß, E.
vielen liebend ank für die antworten. also können wir umziehen wenn wir kein umzugsgeld brauchen. aber die neue arge kann uns doch keine leistungen verweigern oder? also zum leben und für die miete usw lg
hat doch die elle geschrieben. natürlich können sie verweigern, wenn die wohnung zu groß oder zu teuer ist......
ja das ist ja klar. aber die wohnung ist ja sogar kleine rund günstiger als eine die den max preis hat den die arge übernimmt...
Leistungen verweigern kann die Arge Dir grundsätzlich nicht. Auch wenn Du in eine zu große und zu teure Wohnung ziehst, dann muss die Arge trotzdem noch die Miete übernehmen, die angemessen wäre. Aber die Differenz ist dann von euch zu tragen. Hast Du Dich denn schon bei der neuen ArGe erkündigt? Oder bleibt die Arge die gleiche? Ansonsten Wohnungsangebot mitnehmen und direkt bei der neuen Arge anfragen.
super das wollte ich wissen =) ja haben uns eben erkundigt,ist alles so wie ichs gedacht habe =) lg
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