Geschrieben von ALF0709 am 26.06.2014, 21:36 Uhr |
alg1 und neuer teilzeitjob
Dann erklär mir mal bitte folgendes (von der Internetseite www.arbeitsagentur.de ganz unten, Arbeitslosigkeit, Nebenverdienst kopiert):
Nebenverdienst
Während des Bezuges von Arbeitslosengeld dürfen Sie eine selbstständige Tätigkeit beziehungsweise eine Beschäftigung ausüben und ein Nebeneinkommen erzielen.
Die Nebenbeschäftigung darf allerdings einen zeitlichen Umfang von 15 Stunden wöchentlich nicht erreichen. Erreicht oder überschreitet die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit 15 Stunden, besteht wegen fehlender Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr. Gegebenenfalls ist eine erneute Arbeitslosmeldung erforderlich.
Sofern Sie eine Nebenbeschäftigung mit weniger als 15 Wochenstunden ausüben, wird Ihr Nebeneinkommen angerechnet. Dabei bleiben jedoch 165 Euro monatlich anrechnungsfrei.
Wichtig ist, dass Sie jede Nebenbeschäftigung der Agentur für Arbeit unverzüglich und ohne Aufforderung melden.
Steht da weniger als 15 Wochenstunden oder nicht? Also erst erkundigen, dann klugscheißen.
- alg1 und neuer teilzeitjob - Samily 25.06.14, 22:56
- Re: alg1 und neuer teilzeitjob - ALF0709 26.06.14, 6:17
- Re: alg1 und neuer teilzeitjob - Nadinnsche 26.06.14, 8:17
- Re: alg1 und neuer teilzeitjob - ALF0709 26.06.14, 19:46
- Re: alg1 und neuer teilzeitjob - Lillalaus 26.06.14, 21:12
- Re: alg1 und neuer teilzeitjob - ALF0709 26.06.14, 21:36
- Re: alg1 und neuer teilzeitjob - Nadinnsche 27.06.14, 8:48
- Re: alg1 und neuer teilzeitjob - Samily 27.06.14, 22:33
- Re: alg1 und neuer teilzeitjob - Nadinnsche 27.06.14, 8:48
- Re: alg1 und neuer teilzeitjob - ALF0709 26.06.14, 21:36
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