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 Andreas Obermüller Frage an Andreas Obermüller Apotheker

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Hallo, ich habe ein drei Monate altes Baby. Da ich immer wieder Probleme mit zuviel Milch bzw. Milchstaus habe, habe ich vom Arzt eine Milchpumpe verschrieben bekommen und eine Medela Symphony aus der Apotheke ausgeliehen. Oft konnte ich die Milch ausstreichen, so dass ich die Pumpe gar nicht gebrauchen musste. In den drei Monaten habe ich die Pumpe daher nur ca. 10x gebrauchen müssen. Nun ist es aber so, dass das Stillen immer mehr Probleme macht und nicht mehr richtig klappen will. Gerne würde ich meinem Baby aber weiterhin Muttermilch geben wollen. Die Apothekerin sagte mir nun aber, dass die Krankenkasse nach Ablauf der ersten drei Monate eine weitere Ausleihe genehmigen müsse. Außerdem würde die Pumpe einen Chip enthalten, der Daten speichert. Können Sie mir sagen, um welche Daten es sich dabei handelt? Bekomme ich nun ggf. "Ärger" mit der Krankenkasse, weil ich die Pumpe doch nicht ganz so oft gebrauchen musste (Das wusste ich ja vorher nicht...)? Wird nur die „Gesamtbetriebsdauer“ für den Zeitraum der Ausleihe gespeichert oder wird genau festgehalten, an welchen Tagen die Pumpe für wie lange lief? Danke für Ihre Rückmeldung im Voraus!

Mitglied inaktiv - 07.08.2017, 14:13


Antwort auf: Frage

Liebe L., wenn eine gesetzliche Krankenkasse für die Mietgebühr aufkommt, dann wird dafür ein Rezept benötigt. Ob die Ausleihe vorher genehmigt werden muß, ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Da könnten Sie bei Ihrer Kasse nachfragen. Auf dem Rezept vermerkt der Arzt die Ausleihedauer, die Abrechnung muß dann taggenau erfolgen. Wie oft Sie die Pumpe benutzt haben, geht niemanden etwas an, weil das vorher nicht natürlich nicht absehbar war. Von einem Speicherchip ist mir nichts bekannt. Diese Daten gehören auf jeden Fall ausschließlich Ihnen und gehen ebenfalls niemanden etwas an. Das könnten Sie auch mit Ihrer Kasse besprechen. Alles Gute!

von Andreas Obermüller am 07.08.2017