Abrechnung Krankenkassen

 Andreas Obermüller Frage an Andreas Obermüller Apotheker

Frage: Abrechnung Krankenkassen

Guten Tag, mich würde interessieren, wenn ich ein Rezept in der Apotheke zum Beispiel in München abgebe, erfährt dann die Krankenkassenmitarbeiterin in welcher Apotheke ich das Rezept abgegeben habe bzw. den Ort München?

von Isa2015 am 02.12.2015, 12:52


Antwort auf: Abrechnung Krankenkassen

Liebe Isa, wenn Sie ein Rezept vorlegen, muß in der Apotheke in die dafür vorgesehenen Felder im rechten oberen Bereich des Rezeptes aufgedruckt werden, was Sie genau erhalten haben (die sog. Pharmazentralnummer), den Einzelpreis und den Gesamtpreis der Medikamente. Daneben wird die Zuzahlung des Patienten aufgedruckt und darüber muß das Kennzeichen der abgebenden Apotheke aufgedruckt sein. Die Rezepte werden dann alle miteinander in ein Rechenzentrum gegeben, wo sie gescannt werden und für die jeweils zahlungspflichtige Kasse gesammelt in Rechnung gestellt werden. Wo die Rezeptoriginale letztlich landen und inwieweit Zugriff auf detailiierte Daten der Versicherten für einzelne Mitarbeiter der Kassen möglich ist, kann ich Ihnen nicht sagen. Aufgrund der aufgedruckten Daten ist die Zuordnung eines belieferten Rezeptes zur Lieferapotheke möglich. Grundsätzlich haben Sie aber freie Apothekenwahl und Sie können jederzeit jemanden beauftragen, für Sie Medikamente zu holen. Alles Gute!

von Andreas Obermüller am 02.12.2015


Antwort auf: Abrechnung Krankenkassen

Ich stelle die Frage aus Datenschutz-Gründen.

von Isa2015 am 02.12.2015, 12:55