Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von kravallie am 23.11.2014, 9:20 Uhr

@vallie

ich las das so, dass der unterhaltspflichtige eine neue familie gegründet hat, mit kind und kegel, nur nicht geheiratet hat. eine "bedarfsgemeinschaft" also. nur ohne trauschein.

war selbst sehr erstaunt....

in meinem fall, ü18, zählt aber wohl bei mir nur die ehe, beim anderen elternteil das eheähnliche verhältnis, mit gemeinsamem wohnsitz, nicht.
dann kann mein gatte mein kind gleich adoptieren, weil wir anteilsmäßig eh am meisten zahlen müssen. wären wir wenigstens raus aus dem elternunterhaltsschneider.
oder: wir lassen uns scheiden. auch schon überlegt.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.