Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 23.05.2016, 10:08 Uhr

Wieso zwei Wochenenden ?

Herrje! Du magst Dich da jetzt gerne eine Runde reinsteigern, oder?

Du wirst - wenn überhaupt - maximal EINEN Urlaub "erkämpfen" müssen. Spätestens dann wird das abschließend geregelt; falls der Richter nicht dran denken sollte - was ich für eher unwahrscheinlich halte - weist Du ihn halt darauf hin. Danach kannst Du wieder jedes Jahr Dein gottgegebenes Menschenrecht auf drei Wochen Urlaub wahrnehmen können.
(Habe ich seit Jahren nicht mehr, weil der gnä' Herr keinen Unterhalt zahlt, aber am Geld scheint das ja bei Dir nicht zu scheitern - immerhin....)

Ich habe auf Anraten meiner Anwältin damals einen Binnen-Brief geschrieben, da stand sinngemäß drin: "Ich werde mit den Kindern von ..... bis .... in Urlaub fahren. Das betrifft leider Deine Umgangstage am .... und am .... Als Ausgleich biete ich Dir entweder den .... oder den .... an. Bitte teile mir bis ... mit, welcher Ausweichtermin Dir besser paßt oder mache bis dahin einen konstruktiven Gegenvorschlag. Wenn ich bis dahin gar nichts von Dir höre, gehe ich davon aus, daß Du keinen der Ausweichtermine wahrnehmen möchtest." Und wir hatten noch das gemeinsame ABR, insofern war es etwas heikler. Ich schicke sowas gerne per Mail, weil man da denn Zugang nachweisen kann.

 
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