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Geschrieben von Babybauch1993 am 20.02.2013, 17:05 Uhr

wie läuft das Umgangsrecht für Väter ?

Mein Ex und ich (oder besser ich) haben uns dafür entschieden das es alles besser läuft wenn er die kleine sehen will das er sich den Umgang beim Jugendamt beantragen soll weil wenn wir das ausmachen klappt das nie.

Unsere Tochter ist 13 Monate
Wie oft, wie lange darf er sie sehen ?
Wie ist das wer ist dabei darf er sie alleine haben ?
Oder darf ich mit dabei sein was mir sogar lieber wäre eine vom Jugendamt ?

 
37 Antworten:

Re: wie läuft das Umgangsrecht für Väter ?

Antwort von mf4 am 20.02.2013, 17:06 Uhr

Gibt es einen Grund, dass er sein Kind nicht allein sehen dürfte?
Wie war der Umgang bisher?

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Re: wie läuft das Umgangsrecht für Väter ?

Antwort von Babybauch1993 am 20.02.2013, 17:12 Uhr

Jap gibt es er weiß null wie er mit ihr umgehen soll
Das er das Essen geben kann ist alles er kann nicht wickeln weiß nicht warum sie weint weiß nicht was ihr fehlt.
Und wenn sie weint (ihre 5 Minuten hat) dreht er durch.

Er kam wann er Zeit hatte aber seit paar Wochen klappt gar nichts mehr
Er sagt immer er will sie sehen aber ihm ist es ja zu viel wenn er ein Tag zuvor bescheid geben soll wann er da ist.

Aber ich mag das alles nicht mehr so.

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Re: wie läuft das Umgangsrecht für Väter ?

Antwort von mf4 am 20.02.2013, 17:19 Uhr

Wenn ihm nach 5min alles zu viel ist wird er von sich aus doch sicher (erstmal) keinen Umgang für länger wollen.
Ohne bescheid geben auf der Matte stehen ist ätzend. Darauf musst du dich nicht einlassen.
Kann nicht wickeln und füttern? Hö? Und wenn, dass kann er es lernen und wenn er allein Umgang will wird er das können müssen. Ich nehme an, dass das das JA genau so sehen wird.

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Re: wie läuft das Umgangsrecht für Väter ?

Antwort von Babybauch1993 am 20.02.2013, 17:30 Uhr

Er wollte sie schon öfter alleine haben was ich natürlich nicht gemacht habe
Aber wer ist dann am Anfang dabei und wie lange darf er sie sehen ?

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Re: wie läuft das Umgangsrecht für Väter ?

Antwort von Pamo am 20.02.2013, 17:33 Uhr

Das wird privat zwischen euch vereinbart, das JA vermittelt nur.

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Re: wie läuft das Umgangsrecht für Väter ?

Antwort von mf4 am 20.02.2013, 18:01 Uhr

Du hast es nicht gemacht... es gab also keinen Grund, dass er allein macht...
lass ihn machen und er wirds lernen.
Ich denke zu Beginn wird das nur ein paar Stunden sein aber wenn alles klappt wird sicher ein üblicher Umgang jedes 2.WE angestrebt.

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Welche Vorschläge hat er den gemacht?

Antwort von mf4 am 20.02.2013, 18:27 Uhr

Das JA vermittelt aber man sollte sich schon mal unterhalten haben, was er überhaupt möchte und realisieren kann und was für sie okay ist.

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Re: wie läuft das Umgangsrecht für Väter ?

Antwort von Berlinga am 20.02.2013, 18:31 Uhr

Wie alt ist er denn? Solange du ihm immer und überall die Arbeit abnimmst kann er es ja nicht lernen und bekommt auch keine Sicherheit darin. Nimm ihn zur Seite, zeig es ihm ein oder zweimal und laß ihn dann machen. Kein Wunder die Jungs trauen sich nicht wenn man immer und überall dazwischenfunkt. Ich würde mal einen Termin bei der Familienberatungsstelle machen.

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Re: Welche Vorschläge hat er den gemacht?

Antwort von Babybauch1993 am 20.02.2013, 18:40 Uhr

Er möchte sie alleine ohne jemand
Mich in keinem Fall mehr dabei haben
Aber das mag ich nicht deswegen hab ich das gesagt
Ob da auch eine vom Jugendamt dabei ist

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Re: wie läuft das Umgangsrecht für Väter ?

Antwort von Babybauch1993 am 20.02.2013, 18:43 Uhr

Er macht es einfach nicht was soll ich den machen mein Kind mit vollen Windeln da sitzen lassen bis er es macht
Er findet das ekelhaft und macht es einfach nicht
Wenn sie schreit rennt er gleich zu mir was ihr fehlt
Wenn ich sage schau doch einfach schnuller trinken usw
Sagt er gleich mach du das.

Sie umziehen kann er auch nicht mehr mals hat er es versucht tut ihr nur weh ?!

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Re: wie läuft das Umgangsrecht für Väter ?

Antwort von Berlinga am 20.02.2013, 18:47 Uhr

Wie alt seid ihr denn?

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Re: wie läuft das Umgangsrecht für Väter ?

Antwort von Babybauch1993 am 20.02.2013, 18:51 Uhr

Ich bin 19 werde 20
Und er ist 22

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Re: wie läuft das Umgangsrecht für Väter ?

Antwort von Berlinga am 20.02.2013, 19:10 Uhr

Oje. Und die Interessen verlagern sich zwischen RTL2, i-phone und Spielekonsole?!

Wann kommt der Elternführerschein?!

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wie läuft das jetzt genau ab ?

Antwort von Babybauch1993 am 20.02.2013, 19:19 Uhr

Ich komme mit meinem Kind klar
Aber er nicht er zockt lieber mit Kumpel in der wg
Und da soll ich sie mitgeben vergisst er sie dann deswegen möchte ich mein Kind nicht alleine mitgeben
Und schaue gerade nach einer Lösung.

Also wie wird das ablaufen ?

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Re: wie läuft das jetzt genau ab ?

Antwort von CKEL0410 am 20.02.2013, 19:33 Uhr

Sich nicht begleitet sorry aber das ist wirklich für Fälle die es nötig haben und nicht so ein Kinderkram wie bei euch! Erwachsen werden und Verantwortung übernehmen dann klappt auch das.

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was kann jetzt babybauch dafür???

Antwort von kravallie am 20.02.2013, 20:03 Uhr

ich würde so einem grünen jüngelchen mein kind auch nicht mitgeben und wenn er hundertmal erzeugt hat.

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die Frage war nicht ob ich erwachsen bin sondern wie das umgangsrecht läuft ;)

Antwort von Babybauch1993 am 20.02.2013, 20:22 Uhr

Ich soll erwachsen werden danke
Ich glaub für mein Kind bin ich erwachsen genug und ihm nicht mein Kind mitgeben mag weil ich mich das nicht traue und Angst habe.
Und ich habe nicht gefragt ob ich erwachsen bin oder werden soll
Sondern wie das läuft wenn er sie sehen will und wie oft mit wem er das sehen darf und ob ich dazu ein Recht habe zu sagen Nein ich will ihn nicht alleine lassen mit ihr ?

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Re: die Frage war nicht ob ich erwachsen bin sondern wie das umgangsrecht läuft ;)

Antwort von Pamo am 20.02.2013, 20:28 Uhr

Rein rechtlich gesehen kann er auch ohne dich Umgang mit eurem Kind haben.

Ihr müsst euch da einigen oder es vor Gericht austragen.

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Re: die Frage war nicht ob ich erwachsen bin sondern wie das umgangsrecht läuft ;)

Antwort von mf4 am 20.02.2013, 20:32 Uhr

Mag er 22 sein aber auch ein 22jähriger (zumal er Vater ist) sollte (s)ein Baby wickeln und füttern können und es auch mal ein paar Stunden allein bespaßen.

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Re: die Frage war nicht ob ich erwachsen bin sondern wie das umgangsrecht läuft ;)

Antwort von CKEL0410 am 20.02.2013, 20:40 Uhr

Ich hab vom Vater gesprochen! Zocken usw....das kind solkte doch an erster Stelle stehen....

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Re: die Frage war nicht ob ich erwachsen bin sondern wie das umgangsrecht läuft ;)

Antwort von CKEL0410 am 20.02.2013, 20:45 Uhr

Nein du hast nicht das Recht den Umgang zu verbieten oder zu sagen nur mit dir. Wenn triftige Gründe vorliegen würden würde das Jugendamt einen begkeiteten Umgang unterstütze aber das seh ich bei euch nicht. Wie soll er es denn auch lernen du nimmst ihm alles ab wenn er dich darum bittet und du traust es ihm auch nicht zu, jeder musste es lernen und es gibt Menschen die brauchen dafür etwas länger. Gibt es eine Oma die vielleicht drstmal dabwi sein kann oder eine gemeinsame Freundin?

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Re: die Frage war nicht ob ich erwachsen bin sondern wie das umgangsrecht läuft ;)

Antwort von Babybauch1993 am 20.02.2013, 20:58 Uhr

Es gibt seine Schwester der ich sehr vertraue aber er will nix mit ihr machen waren nur immer wegen mir bei ihr. Sie ist auch die einzigste wo sich immer um uns kümmert aus der Familie. (Von ihm) sie wohnt auch bei mir in der Stadt ich mag Philippa in der Wg nicht des ist eine reine sauf und Party wg :(
Dann entschuldige ich mich hab was falsch verstanden.
Ich weiß das ich ihm viel abnehme aber was soll ich machen 2 Stunden warten bis ich mit ihm gestritten habe wer Philippa die Windel wechselt oder ihr Essen gibt ?
Und wenn sie sich verschluckt steht er dranne und schaut mich an anstatt das Essen was sie verschluckt rauszuholen.
Wie ist es wenn er alleine ist ?!

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Re: die Frage war nicht ob ich erwachsen bin sondern wie das umgangsrecht läuft ;)

Antwort von Pamo am 20.02.2013, 21:07 Uhr

Wenn sie die Windel voll hat, sagst du: "Sie braucht einen Windelwechsel. Mach das jetzt."

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Re: die Frage war nicht ob ich erwachsen bin sondern wie das umgangsrecht läuft ;)

Antwort von mf4 am 20.02.2013, 21:17 Uhr

Zockt er denn, wenn das Kind bei ihm ist?
Ist es nicht da kann er doch zocken so viel er mag. Wenn eure Kinder nicht da sind macht ihr doch auch alles worauf ihr Bock habt...

es hatte das Kind noch nie allein... also sind das nur Vermutungen

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Re: die Frage war nicht ob ich erwachsen bin sondern wie das umgangsrecht läuft ;)

Antwort von Babybauch1993 am 20.02.2013, 21:26 Uhr

Ja hat er auch schon des öfteren mit meinem Bruder und ich musste das "baby" endlich mal mitnehme sie nervt nur und so verlieren sie.
Es sind keine Vermutungen was ich sage das sind Sache wo ich sicher weiß
Solange Philippa lieb ist und alleine spielt ist alles okay sobald sie "nervig" wird und mit uns was machen will man nicht nur herumsitzen kann wird sie ihm zu anstrengend und ich habe einfach Angst davor
Ist doch normal hättet ihr auch alle bei euren Kindern so einem Vater zu überlassen ?

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Re: die Frage war nicht ob ich erwachsen bin sondern wie das umgangsrecht läuft ;)

Antwort von mf4 am 20.02.2013, 21:28 Uhr

ich kann es mir einfach nicht vorstellen, dass ein Elternteil einfach nur rumsitzt während die Windel voll ist, das Kind schreit und Hunger hat

und wenn... will man dann den Umgang allein, wenn man das nicht schafft und auch nicht will?

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Re: die Frage war nicht ob ich erwachsen bin sondern wie das umgangsrecht läuft ;)

Antwort von Babybauch1993 am 20.02.2013, 21:45 Uhr

Dann müsstest du mal sehen mit was ich mich hier rumschlagen
Und vor dem was ich Angst habe.
Er will sie alleine mit in sein Dorf nehmen das 40 km von mir weg ist ich kein Auto habe und da nie so schnell da bin das ich meinem Kind helfen kann.
Er ist aber wirklich so das er keine Windeln machen will essen hat er ihr zwei mal gegeben und beim anziehen tut er ihr weh
Er weiß nicht was ihr fehlt er traut sich auch nichts zu versuchen immer gleich mich fragen was los ist. Und dann sag ich wirklich Versuch es aus vill braucht sie ihren Schnuller ihre trinkflasche Ne frische Windel oder was die kleinen hält sonst brauchen.
Deswegen die Frage wenn er mich nicht dabei haben will ob dann eine von Jugendamt dabei ist ?
Oder dann im Notfall ich.

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Re: die Frage war nicht ob ich erwachsen bin sondern wie das umgangsrecht läuft ;)

Antwort von mf4 am 20.02.2013, 21:52 Uhr

meine Güte, von so einem würde ich kein Kind wollen
meine großen Söhne waren 14 und 16 als sie große Brüder wurden und ich hätte sie locker das alles machen lassen können, windeln, baden, bespaßen usw. Zu dem Zeitpunkt hatten meine Jungs noch nicht einmal intime Erfahrungen mit Mädchen aber was gut und wichtig ist im Umgang mit einem Baby rafften sie.

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Re: die Frage war nicht ob ich erwachsen bin sondern wie das umgangsrecht läuft ;)

Antwort von Babybauch1993 am 20.02.2013, 22:09 Uhr

Ja manchmal frag ich mich auch warum der aber das ist ein andere Thema.
Mein "kleiner" Bruder und seine Freundin mussten auch schon auf Philippa aufpassen als ich mir meinen Fuß verstaucht habe und in die Klinik musste
Hab die kleine denen zwei sofort anvertraut für knapp 4 Stunden (mein Bruder war gerade 17 und seine Freundin 16)
Aber sie haben die kleine auch jeden Tag des ist doch wieder was anderes oder ?!

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Re: die Frage war nicht ob ich erwachsen bin sondern wie das umgangsrecht läuft ;)

Antwort von mf4 am 20.02.2013, 23:10 Uhr

Ich denke von einem VATER sollte mindestens (eigentlich mehr) zu erwarten sein als vom Bruder, Onkel und wem auch immer.
Frau muss es halt auch zulassen und ihn mal machen lassen. Ich denke das ist oft ein Problem und macht Mama unentbehrlich. Hat mit Trennung nun gar nichts zu tun aber ich denke so mancher Vater könnte sein Baby nicht zu 100% betreuen, wenn Mama spontan ins Krankenhaus muss z.B.

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wir waren auch 21 (ich) und 18 (er)

Antwort von angry.me am 20.02.2013, 23:18 Uhr

Bei meinem ersten Kind.
Wie Du siehst, die Lage war umgekehrt, ich also die Ältere und es war NOCH krasser. Wir steckten beide mitten im Abi.
Damals wollte ich mir auch eher einen Arm abschlagen lassen, als ihm das Baby mitzugeben. Er wollte es aber auch gar nicht, seine Mutter bestand immer darauf, dass ich ihm das Kind übers WE bringe.
Gooooott- was hab ich da durchgestanden!!! Ich habe die ersten paar Male Rotz und Wasser geheult, bis der Kleine endlich wieder bei mir war.
Heute sieht die Situation wie folgt aus:
Er ist inzwischen verheiratet, das Paar hat Kinderwunsch.
Ich habe noch zwei weitere Kinder bekommen, bin aber wieder alleinerziehend. Das Baby von damals ist jetzt 12 und der Vater immer noch nicht erwachsen.
Aber da ich am Ball geblieben bin (und meine Tränen weggewischt habe), kümmert er sich immerhin.

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Traurig...

Antwort von Schnanni am 21.02.2013, 10:55 Uhr

...das hier auf Fragen nicht mehr anständig geantwortet werden kann!

Wenn er wirkich Umgang mit eurer Tochter haben möchte, dann wird er zum JA gehen müssen. Doch wie du sein Verhalten schilderst wird das schwierig werden und er es vllt sogar garnicht machen

Ich kann weiß das dann Sozialarbeiter/ Familiehilfen eingesetzt werden können um zBs die Eltern zu einem vernünftigen Kontakt zu verhelfen.
Wie oft, ist abhängig wie es erstmal mit der Kleinen funktioniert. Ich denke das würde sich allmählich steigern. #

Wenn du nicht möchtest das er sie alleine hat, musst du das ansprechen und natürlich wird deine Anwesenheit dann auch vorgezogen. Aber wenn er es ganz ablehnt, besteht die Möglichkeit das eine Sozialkraft/Familienhilfe dabei bleibt.

Regelmäßigkeit ist für das Kind sehr wichtig. Ich versteh dich deswegen total!

Alles Gute und viel Glück

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Ich sehe das Problem eher bei der Mutter...

Antwort von Ralph am 21.02.2013, 12:20 Uhr

In allen Beiträgen lese ich eigentlich mehr oder weniger den Wunsch nach vollständiger Kontrolle. Und ich habe das Gefühl, daß er beim Kind ihr eh nichts recht machen kann. Selbst wenn er die Windel in ihrem Beisein wechseln würde, hätte sie ganz bestimmt etwas auszusetzen. Deshalb auch das geringe Zutrauen. Die Sache mit der Zockerei bewerte ich in diesem speziellen Kontext als Panikmache. Dazu sollte erst einmal das Kind ein paarmal alleine bei ihm gewesen sein.

@Babybauch1993: Du solltest Deine Vorbehalte und vor allem Deine Ängste überwinden. Jeder, auch Du, hast einmal angefangen, und wie es bei so vielem ist im Leben, es geht durchaus etwas schief. Das kann bedeuten, daß er die Windel schief anklebt, die Kleine ausläuft und wund wird. Na und? Wenn sie bei ihm ist, hat er die Arbeit, und er wird fieberhaft danach fahnden, was ER falsch gemacht hat und wie er die leckere Aufgabe künftig etwas minimieren kann. Was meinst Du, wie schnell auch bei ihm die Windel PERFEKT sitzt. Er wird auch lernen, zu hören, wenn sie Hunger hat, auch das Anziehen wird bald besser gehen. Mit 13 Monaten wird sie demnächst auch noch kommunizieren, also wird sie ihm sehr bald klar machen, was ihr nicht paßt! Gerade Mädchen können da herrlich die Stirn runtzeln und den Herrn Papa fragend anschauen, was das um alles in der Welt denn das bitte danke soll, was der Papa da gerade veranstaltet!!
Bei alledem braucht er Dich nicht, er muß seine eigenen Erfahrungen machen. Wenn Du nicht dabei bist, wird der Lernprozeß viel schneller von statten gehen.

Traue ihm mehr zu, gestehe ihmauch zu, selbst Fehler machen zu dürfen. 100%ige Mütter gibt es nämlich nicht, auch Du wirst diese Spezies nicht neu begründen. Das ist kein Vorwurf an Dich, aber nimm Deinen Heiligenschein etwas runter, dann wird es leichter für Euch beide.

Ralph

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Gericht.Elternschulung. Umgang. Diese Reihenfolge....

Antwort von Jessi757 am 21.02.2013, 13:45 Uhr

Der Vater des Kindes hat Recht auf Umgang. Da ist nichts dran zu rütteln.
Aber:

Er kann nicht einfach kommen wann er will und das Kind mitnehmen wollen.
Er MUSS das vorher mit Dir absprechen.
Und wenn Du berechtigte Angst hast, dass er das Kind vernachlässigt (es also nicht wickelt, nicht regelmässig Essen gibt etc), dann brauchst Du ihm das Kind auch nicht alleine mitgeben.

Wenn er TATSÄCHLICH Umgang will (was ich bezweifle), dann soll er einen Antrag beim Gericht stellen.

Dort werden beide Seiten angehört und wenn der Richter auch der Meinung ist, dass der Vater nicht gut in der Lage ist sein Kind zu versorgen, dann kann der Richter ihm eine Elternschulung auferlegen. Dort LERNT er dann den richtigen Umgang mit einem Kind.

Wenn er die Teilnahme an dieser bescheinigt hat gibt es dann Umgangstermine.

Da muss ER mal aktiv werden um sein Kind zu sehen.

LG

Jessi

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Ich hoffe doch, dies Mutter hat auch die Elternschule besucht...

Antwort von Ralph am 21.02.2013, 13:55 Uhr

Und Du, liebe Jessi757, doch auch. Und vor allem hast Du Nachweise mit Abschlußprüfung. Fgerner erwarte ich als Vater, daß Ihr Eure befähigung alle zwei Jahre durch Auffrischungskurse nachweist.

Was ist das nur für ein Blödsinn?? Wir wissen hier gar nichts. Da behauptet eine Mutter, daß der Vater angeblich zu blöde ist, eine Windel anzulegen, daß er, anstatt das Kind zu versorgen lieber zockt...

Anstatt der Mutter zu raten, Termine mithilfe des JA verbindlich festzulegen, ihm das Kind mitzugeben und dann mal sehen, wie sich das entwickelt, lommst Du hier mit einer gerichtlich verordneten Elternschule samt Nachweis... so ein Quatsch...

Ralph

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Re: Ich hoffe doch, dies Mutter hat auch die Elternschule besucht...

Antwort von Jessi757 am 21.02.2013, 14:58 Uhr

So wie sie den Vater beschreibt, würde ich ihm auch keins meiner Kinder mitgeben.

Und NEIN ich musste keine Elternschulung machen. Aber der Vater meiner Tochter hätte eine machen müssen laut Richter.

Hat er natürlich nicht. Wäre ja unter seiner Würde gewesen...

So wichtig ist das Kind dann eben doch nicht....(Und davon gibt es genug Männer. Jaja Frauen auch blabla...

Man sollte Männer dann auch zwingen 9 Monate Schwangerschaft zu durchleben inklusive stündlichem Toilettengang, Rückenschmerzen etc...
20 Stunden Wehen, Dammschnitt und Milchstau nicht zu vergessen. Und den wochenlangen Wochenfluss sowie 12 monatiges nächtliches Stillen damit sie auch mal was vom Kinderkriegen haben.

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Die Gebährfähigkeit korreliert doch nicht mit der Fähigkeit, ein guter Elter zu sein.

Antwort von Petra28 am 21.02.2013, 15:30 Uhr

Und Windeln wechseln kann jeder Depp. Falls der Vater des eigenen Kindes das nicht kann, sollte man sich fragen, warum man mit einem so geistig Unterbelichteten Geschlechtsverkehr hatte.

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