Geschrieben von mf4 am 11.02.2017, 19:30 Uhr |
Was passiert wenn....
Natürlich nicht. UH bekommt der, bei dem das Kind lebt, UH zahlt der andere.
Kann dieser keinen UH zahlen bekommt der UHV, bei dem das Kind lebt und natürlich der andere Elternteil nicht mehr.
Wenn 1 Kind z.B. bei ihm lebt und 1 bei ihr und keiner UH zahlen kann dann kann natürlich ejder für das bei-ihm-lebende Kind UHV beantragen.
- Was passiert wenn.... - Mone2014 11.02.17, 17:48
- Re: Was passiert wenn.... - mf4 11.02.17, 19:30
- Re: Was passiert wenn.... - Mone2014 11.02.17, 20:31
- Re: Was passiert wenn.... - mf4 11.02.17, 20:45
Beistand, unterhalt, vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, Elterngeld
Ganz andere Frage, was würdet Ihr tun?
Und wenn man denkt, es kann nicht schlimmer kommen...
Alleinerziehend, na und?
Warum eigentlich "na und?"
Änderung Umgangsregelung
@ Spikey, ist Vater 2 ein Soldat? Wenn ja, und er Mucken machen sollte,
Frisch alleinerziehend... Wie ist das denn jetzt?
Urlaub mit 3 Kindern