Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mf4 am 11.02.2017, 19:30 Uhr

Was passiert wenn....

Natürlich nicht. UH bekommt der, bei dem das Kind lebt, UH zahlt der andere.
Kann dieser keinen UH zahlen bekommt der UHV, bei dem das Kind lebt und natürlich der andere Elternteil nicht mehr.
Wenn 1 Kind z.B. bei ihm lebt und 1 bei ihr und keiner UH zahlen kann dann kann natürlich ejder für das bei-ihm-lebende Kind UHV beantragen.

 
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