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Geschrieben von Franke am 19.10.2014, 14:44 Uhr

Was ist denn verdient nicht allzu viel in konkreten Zahlen?

Und von wem wurde der Unterhalt "immer wieder neu berechnet"?

Das Jugendamt kann ihn auffordern, seine Situation nachzuweisen, Unterhalt berechnen und dann auffordern, entsprechend zu beurkunden.

Wenn er nichts vorlegt oder nicht beurkundet, müsste Klage erhoben werden. Vor Gericht und auf hoher See . . .

Wenn denn mal Verpflichtungen festgelegt sind, ist das auf jeden Fall besser, als wenn keine Verpflichtungen festgelegt sind. Aber eine Garantie, dass es dann gut läuft, ist es auch nicht.

Bei manchen Leuten kehrt irgendwann Ruhe ein, andere streiten über Jahre ewig weiter. Wenn er denn wenigstens dauerhaft beim gleichen Unternehmen arbeitet, kann es auch mit einer Lohnpfändung jahrelang gut laufen. Aber wenn er weiterhin mehrmals jährlich die Arbeitsstelle wechselt wie offenbar in den letzten 1,5 Jahren, dann rennt man ihm auch damit ständig mühsam hinterher.

 
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