Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 23.09.2016, 9:54 Uhr

Was die Beistansdschaft sagt...

>>Aber sollte mir was zustoßen, kommen die Kinder zu ihm statt ins Heim. Das finde ich durchaus besser.

Auch wenn der KV kein Sorgerecht hat, kommen die Kinder im Falle des Falles zum KV (sofern Kontakt besteht und keine Verfügung dagegen steht). Das hat rein gar nichts mit dem ASR zu tun.
Ich habe beim JA schriftlich hinterlegt, dass der KV keinen Kontakt hat zu Junior und daher nicht als Betreuung zur Verfügung steht.

Ich würde eher kämpfend untergehen (mit einem 0er Titel) als es einem Unterhaltsverweigerer einfach zu machen.

 
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