von jamelek am 05.11.2015, 21:53 Uhr |
WBS Schein frage dazu
Theoretisch muss aus einer WBS Wohnung nicht ausgezogen werden, wenn sich die Voraussetzungen ändern. Hier nebenan wohnt ein 25 jähriger alleine in der 4 Zimmer WBS Wohnung. Früher lebte er dort mit Eltern und Bruder, die nach und nach ausgezogen sind.
Kannst du denn die Miete alleine tragen? Weil bei Zuschüssen vom Jobcenter oder ähnliches, da wird das nicht mitfinanziert.
Wo es Probleme geben könnte, steht ihr gemeinsam im Mietvertrag? Der Vermieter müsste sich darauf einlassen, eine nachträgliche Mietvertragsänderung bezüglich der Mieter vorzunehmen (Mieter X scheidet aus dem bestehenden Vertrag aus). Die meisten Vermieter wollen in solch einem Fall einen neuen MV aufsetzen und das geht nicht, da du ja nicht die Voraussetzungen für Neuanmietung hast.
Letztendlich muss der Vermieter auch damit einverstanden sein, einen Schuldner weniger zu haben.
- WBS Schein frage dazu - Trulla1984 05.11.15, 20:29
- Wie gross ist die Whg und wie alt sind die Kinder? - Marianna81 05.11.15, 21:40
- Re: WBS Schein frage dazu - jamelek 05.11.15, 21:53
- Re: WBS Schein frage dazu - Trulla1984 06.11.15, 6:04
- Re: WBS Schein frage dazu - mf4 06.11.15, 8:35
- Re: WBS Schein frage dazu - sterntaler82 06.11.15, 7:13
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