Für alleinerziehende Eltern

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von PandaMami  am 26.06.2015, 20:19 Uhr

Verzweifelt auf der suche..

Mein Problem.
Ich habe von dem KV nur den vornamen, eine handynummer (keine haustelefonnummer) , das Alter&Geburtsdatum,bilder, den Wohnort aber keine genaue adresse. un des wars.
Auf meine nachrrichten und anrufe reagiert er seit monaten nicht mehr.
Das ich schwanger bin weis er, aber hat sich null dazu geäußert (keine "machs weg" oder "ist mir egal" einfach nichts)

Ich habe schon beim Jugendamt nachgrfragt, beim einwohnermeldeamt,bei der Polizei. NIEMAND will/kann ein helfen.
Jeder schickt einen zum anderen und es kommt nichts dabei raus...
Selbst die Polizei sagt die können nicht "einfach so" über jmd rechachieren und das kind hat erst einen anspruch wenn es auf der welt ist. Als hätte ich kurz nach der Geburt den kopf mich wieder damit rumzuschlagen...

Ich bin jetzt schon die ganze Zeit am heulen weil ich einfach Verzweifelt bin

Von euch hat nich zufällig jmd eine Idee? =(

 
3 Antworten:

Re: Verzweifelt auf der suche..

Antwort von mf4 am 26.06.2015, 20:25 Uhr

Ich hatte das bereits schon mal geschrieben...

du willst sicher Unterhalt haben. Da es keinen gibt, der zahlt wirst du wahrscheinlich UH-Vorschuss beantragen. Da das JA dem Vater das Geld vorschießt wird es interessiert sein diesen zu finden.

Noch ist kein Kind da also ist momentan offenbar keiner wirklich zuständig.

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Re: Verzweifelt auf der suche..

Antwort von Sternenschnuppe am 26.06.2015, 21:27 Uhr

Ganz locker. All das kannst Du nach der Geburt angeben, UHV beantragen und die werden sich dann kümmern.
Solange bekommst Du UHV.

Kannst ja keine Daten herzaubern.

Wenn Du den Wohnort hast, er sich total verweigert und abgetaucht ist. , ich würde sein Bild ja in einer örtlichen Facebookgruppe einstellen und da fragen wer ihn kennt.
Spätestens wenn er Dich verklagen will hast Du aktuelle Daten ;-)
Von Schwangerschaft würde ich nix schreiben, das geht zu weit finde ich.
Dass Du ihn dringend suchst wegen einer familiären Angelegenheit. Ist nicht einmal gelogen.

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Nimm dir einen Anwalt

Antwort von ungewohnt am 27.06.2015, 9:03 Uhr

Da DU bereits vor der Geburt in der Mutterschutzzeit einen Anspruch an ihn hast, ebenfalls darf er sich an den Anschaffungskosten für das Baby (Erstausstattung) beteiligen: Nimm dir einen Anwalt!
Natürlich kommt es darauf an, ob der Mann leistungsfähig ist, aber ich würde auf jeden Fall dokumentieren lassen, dass du deine Ansprüche geltend machst.
Alles Gute für dich und das Baby!

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