Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von desireekk am 22.01.2015, 15:48 Uhr

versteh ich nicht

Hm...

Lies mal bei Punkt 6.1.3.4
den zweiten und dritten Absatz.

Es ist nicht zwingend des ABR erforderlich wenn zeitlich und sachlich klar ist, bei welchem Elternteil das Kind lebt.
Also wenn ich vor 3 Wochen mit dem Kind vom Vater weggezogen bin und jetzt mal schnell einen Reisepass moechte, dann wird das vermutlich nichts.
Aber wenn ich ca. 6 Monate oder laenger vom KV nachgewiesen (Melderegister) mit dem Kind getrennt lebe (oder nie dieselbe Meldeadresse hatte), dann sollte der Punkt 6.1.3.4 greifen.

Nur wissen das vermutlich mehr als 90% der Meldebehoerden nicht und man sollte sich auf eine Diskussion und Ueberzeugungsarbeit vorbereiten.

Ansonsten: Unterschrifts-Ersetzung beantragen, damit versteht der KV dann auch dass es hier kein Machtspiel zu spielen gibt.

FEDDICH

Desiree

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.