Geschrieben von desireekk am 22.01.2015, 15:48 Uhr |
versteh ich nicht
Hm...
Lies mal bei Punkt 6.1.3.4
den zweiten und dritten Absatz.
Es ist nicht zwingend des ABR erforderlich wenn zeitlich und sachlich klar ist, bei welchem Elternteil das Kind lebt.
Also wenn ich vor 3 Wochen mit dem Kind vom Vater weggezogen bin und jetzt mal schnell einen Reisepass moechte, dann wird das vermutlich nichts.
Aber wenn ich ca. 6 Monate oder laenger vom KV nachgewiesen (Melderegister) mit dem Kind getrennt lebe (oder nie dieselbe Meldeadresse hatte), dann sollte der Punkt 6.1.3.4 greifen.
Nur wissen das vermutlich mehr als 90% der Meldebehoerden nicht und man sollte sich auf eine Diskussion und Ueberzeugungsarbeit vorbereiten.
Ansonsten: Unterschrifts-Ersetzung beantragen, damit versteht der KV dann auch dass es hier kein Machtspiel zu spielen gibt.
FEDDICH
Desiree
- Vater der sich quer stellt - Alleinerziehend2011 20.01.15, 18:36
- Re: Vater der sich quer stellt - Pamo 20.01.15, 19:07
- Re: Vater der sich quer stellt - Boots2012 20.01.15, 19:10
- Re: Vater der sich quer stellt - Helena83 20.01.15, 20:53
- Re: Vater der sich quer stellt - sara31 20.01.15, 21:42
- Hier der Link zu damals - desireekk 21.01.15, 18:20
- Re: versteh ich nicht - Helena83 21.01.15, 19:28
- Re: versteh ich nicht - desireekk 22.01.15, 15:48
- Re: versteh ich nicht - Helena83 21.01.15, 19:28
- Hier der Link zu damals - desireekk 21.01.15, 18:20
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