Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Helena83 am 21.01.2015, 19:28 Uhr

versteh ich nicht

ich kann da nirgends lesen, dass man die Unterschrift des anderen sorgeberechtigten nicht braucht. Man muss trotzdem nachweisen, dass man das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Da reicht, glaube ich nicht aus, nachzuweisen, dass das Kind dauerhaft bei einem lebt???

Oder habe ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht automatisch, wenn das Kind dauerhaft bei mir lebt? Muss man sich das nicht erst beim Gericht beantragen?

 
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