Geschrieben von Helena83 am 21.01.2015, 19:28 Uhr |
versteh ich nicht
ich kann da nirgends lesen, dass man die Unterschrift des anderen sorgeberechtigten nicht braucht. Man muss trotzdem nachweisen, dass man das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Da reicht, glaube ich nicht aus, nachzuweisen, dass das Kind dauerhaft bei einem lebt???
Oder habe ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht automatisch, wenn das Kind dauerhaft bei mir lebt? Muss man sich das nicht erst beim Gericht beantragen?
- Vater der sich quer stellt - Alleinerziehend2011 20.01.15, 18:36
- Re: Vater der sich quer stellt - Pamo 20.01.15, 19:07
- Re: Vater der sich quer stellt - Boots2012 20.01.15, 19:10
- Re: Vater der sich quer stellt - Helena83 20.01.15, 20:53
- Re: Vater der sich quer stellt - sara31 20.01.15, 21:42
- Hier der Link zu damals - desireekk 21.01.15, 18:20
- Re: versteh ich nicht - Helena83 21.01.15, 19:28
- Re: versteh ich nicht - desireekk 22.01.15, 15:48
- Re: versteh ich nicht - Helena83 21.01.15, 19:28
- Hier der Link zu damals - desireekk 21.01.15, 18:20
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