Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Richie am 20.09.2005, 16:54 Uhr

Vermengung

Hallo Leena,

ich habe lediglich geschrieben, was schlimmer ist und nicht, daß etwas, hier die Umgangsverweigerung, nicht oder vernachlässigbar schlimm sei - das ist ein feiner, aber beachtlicher Unterschied.
Umgangsvereitlung als Rechtsbruch gegenüber dem Kind u n d dem anderen Elternteil ist doch gravierender.
Der Rechtsbruch gegenüber dem Kind ist bei b e i d e n Umgangsverletzungen
gegeben, h i n z u kommt bei Umgangsvereitlung der Rechtsbruch gegenüber dem anderen Elternteil.
Verstehst Du das nicht?

Und es gibt noch einen psychologischen Unterschied, der Umgangsvereitlung
viel schlimmer macht:
(um Tipperei zu sparen, zitiere ich aus einem anderen Forum)

---------------------------

Tach Lyressa,

in meiner 1. Antwort habe ich den psychologischen Unterschied schon angedeutet.

Der 1. große Unterschied ist, daß die unmittelbare Zurücksetzung durch einen Elternteil
bewußt wahrnehmbar, erlebbar und in Zorn- und Trauerarbeit bearbeitbar ist. In dem nicht
zurücksetzenden Elternteil hat das Kind eine verankernde Instanz, die der Bewußtheit einen Raum zur Verfügung stellt.
All' das ist bei der Vereitlung nicht der Fall: die Abwesenheit eines Elternteils, also die mittelbare Zurücksetzungsempfindung, geschieht dem anwesenden Elternteil zuliebe.
Hier fehlt der Raum für eine bewußtmachende Verankerung. Die Abwertungsempfindung muß also
ins Unterbewußtre abgedrängt und dort auch unterbewußt kompensiert werden, denn niemand hält eine Abwertung aus.
Weil dieser innere Konflikt der von den Eltern stammenden Selbstwertanteile in der Seele nicht verarbeitet und gelöst werden kann, verschafft sie sich 1. Ersatzwahnwelten, um zumindest den abgewerteten Selbstwertanteil des abwesenden Elternteils zu neutralisieren -
das geschieht in einer gewissen Entwicklungsphase übrigens auch durch eine Umlenkung in Haß auf den anwesenden Elternteil - und 2. in Verlagerung auf Körperliches und insgesamt selbstzerstörerisches Vorgehen als Ersatzkriegsschauplätze.

Hinzu kommt, von Dir anscheinend nicht beachtet, eben der größere Unrechtscharakter einer auf die nicht eigene Eltern-Kind - Beziehung übergreifenden Umgangsvereitlung.

Greets Log_

------------------------------

Ergänzung:

Bei der Umgangsvereitlung hat das Kind überhaupt niemanden, den es fragen kann, warum Papa nicht erlebbar ist.
Es spürt genau, daß Fragen in die Richtung der allmächtigen Mama nicht gehehm sind. Auch die sollte erwachsen sein.
Im Übrigen, wie gering möchtest Du denn ein väterliches Umgangsrecht bewerten?


MfG Richie

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.