Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Leena am 20.09.2005, 16:16 Uhr

Vermengung

Hallo Richie,

ja, sicherlich habe ich da zwei verschiedene Tatbestände "vermengt" - einmal die Umgangsvereitelung durch die Mutter, die keinen Umgang zwischen Vater und Kind möchte, selbst aber von diesem Rechtsverhältnis zwischen Vater und Kind nicht tangiert wird, und einmal die Umgangsverweigerung durch den Vater, der keinen Umgang mit seinem Kind möchte, und seinen unmittelbaren Pflichten aus diesem Rechtsverhältnis zwischen ihm und dem Kind nicht nachkommt. Aber ich verstehe nicht, wieso der "Rechtsbruch, den Umgang des anderen Elternteils zu verhindern" "weit größer" sein soll als "lediglich" ein "Umgangsrecht des Kindes zu brechen".

Es geht doch nicht darum, was für Mutter oder Vater gut, schön, wünschenswert oder sonstwas ist, sondern es geht doch in erster, zweiter und dritter Linie (mindestens) um das Kindeswohl, oder? Wenn das Kind den Vater sehen will, wenn es den Vater regelmäßig sehen will, seinen Alltag oder zumindest sein Wochenende mit ihm teilen will, wenn es möchte, dass der Vater (weiter) Teil seines Lebens ist, wenn es den Vater wenigstens ab und zu sehen möchte, wenn es ihn wenigstens mal kennenlernen möchte, ihn wenigstens EINMAL im Leben sehen möchte - und vom Vater wird komplett abgeblockt, der Vater weigert sich, die Existenz des Kindes überhaupt zur Kenntnis zu nehmen, der Vater sagt klipp und klar, er will das Kind nicht sehen - dann bricht der Vater "lediglich" das Umgangsrecht des Kindes und das ist im Grunde gar nicht sooo schlimm, oder? Der Vater (egal, ob ehelich oder nicht) sollte erwachsen genug sein, um zu kapieren, dass seine eigenen Bedürfnisse, Gefühle oder Befindlichkeiten in solchen Punkten weniger wichtiger sind als die des Kindes - das Kind ist ein Kind, es kann vieles noch nicht so verstehen oder überblicken oder was auch immer - aber der Vater ist erwachsen, und es ist schade, wenn er sich nicht so verhält (oder verhalten kann)! Erklär mal einem Kind, das seinen Vater wenigstens einmal sehen möchte, dass das nicht geht, weil der Vater das ablehnt - und das auch noch so, dass weder der Vater in irgendeiner Weise herabgesetzt wird, noch dass das Kind sich herabgesetzt oder unerwünscht oder abgelehnt oder was auch immer fühlt! Schau dem Kind dabei in die Augen und versuch, nichts kaputt zu machen...

Sorry, ich weiß, ich werde arg emotional und dabei sicherlich ein gutes Stück weit irrational, aber bei Deinem Satz von wegen "der Rechtsbruch, den Umgang des anderen Elternteils zu verhindern ist weit größer als lediglich ein Umgangsrecht des Kindes zu brechen" versagt es bei mir. Wieso "LEDIGLICH" das Recht des Kindes brechen??? Die Rechte des Kindes sind doch nicht "lediglich"! Mittelpunkt sollte doch das Kind sein, egal, ob für Vater oder Mutter, und bei manchen väterlichen (und genauso auch mütterlichen) Forderungen scheint mir dies vergessen zu werden...

 
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