Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von clarence am 23.02.2017, 11:40 Uhr

Urlaubsrecht

Hallo!
Ich hab jetzt nicht alles gelesen, aber dennoch bin ich ein bisschen schockiert wie ihr gleich alle auf ihn losgeht. Hätte das eine Frau geschrieben, wären sicher andere Kommentare gekommen.

Ich werde versuchen deshalb sachlich zu bleiben.
Ihr solltet zum Wohle des KINDES vielleicht die Besuchsregelung,... übers Jugendamt regeln lassen.
Dein Kleiner ist noch sehr klein - auch wenn er kein Baby mehr ist. Mehrere Tage hintereinander mit Übernachtung wirst du ihn noch nicht bekommen (das ist bei uns in Ö. erst ab dem Schulalter dann normal - außer ihr regelt es einvernehmlich untereinander und dazu brauchst du und die Mutter deines Kleinen erst mal eine gute Gesprächsbasis).

Würde es deshalb auch mal so belassen, dass du ihn tagsüber besuchst und mal abwartest bis er älter ist - es lässt sich auch tagsüber (vielleicht lässt sie zu, dass du ich mehr Tage tagsüber besuchen darfst bzw. regelt das das JA so).
Deine Ex-Freundin ist sich vielleicht auch noch nicht so sicher ob du deine Krankheit wirklich zu 100% überstanden hast und dich so 100% um das Kind kümmern kannst (ein Kind verlangt allerdings 100%ige Betreuung und ich würde mein Kind auch niemanden anvertrauen, wo das nicht wirklich gewährleistet ist).

Wie gesagt - ich wünsche dir bzw. euch (und vor allem den Kleinen) von Herzen, dass ihr einen Gesprächsbasis findet, denn das Kind braucht euch beide!

 
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