Mitglied inaktiv
Hallo, stelle hier eine frage für einen Bekannten, seine Ex-Freundin, waren nicht verheiratet , 1 Kind , 3Jahre, hat geheiratet und hat ihn angerufen und gesagt sie würde ja nun kein Geld mehr von der Unterhaltsvorschußkasse bekommen. Stimmt das wenn man anehmen würde ihr neuer Mann würde genug verdienen oder ist es egal da nicht sein Kind. Auch sagte sie einen Antrag auf Adoption zu stellen geht das so einfach, mein Bekannter würde dem nie zustimmen.
Also das mit dem Unterhaltsvorschuß stimmt, wenn sie weider geheiratet hat bekommt sie den nicht mehr, dabei ist es völlig egal ob der neue Ehemann der Vater des Kindes ist! Zur Adoption- sowas geht niemals nicht ohne die Zustimmung des leiblichen Vaters, da braucht er sich also keine Sorgen zu machen, damit kommt sie niemals durch!!
richtig, unterhaltsvorschuss gibts nimmer wenn geheiratet wurde, adoption geht natürlich ned so einfach LG MEL
Danke für die schnelle Antwort. Noch eine Frage wie sieht es aus wenn der Bekannte wieder in Arbeit kommt, dann muß er aber wieder Unterhalt zahlen? Nochmal danke
na klar muß er dann zahlen, es sei denn, er stimmt der adoption zu...
wenn er keine arbeit hat.voraussetztung ist einen Titel dafür. Chrissie
und den unterhaltsvorschuss muss er dann auch zurück zahlen, vorausgesetzt, er verdient genug. im übrigen geht m.e. eine adoption auch gegen den willen des vaters - allerdings nicht so einfach. okay, eine adoption ist eh nicht einfach. den unterhaltverpflichtungen kann man sich aber entziehen, wenn man der adoption zustimmt. dann gehen nicht nur die rechte sondern auch die pflichten auf den "neuen" vater über. generell sollte man aber zusehen, dass man das wohl des kindes im auge hat und das eigene ego mal zurückstecken können. gelle?
Weil ich gerade so genervt über ne Nochnichtlieferung bin...fange ich mal an halbwegs zu klugscheißen ;-)))) - und den unterhaltsvorschuss muss er dann auch zurück zahlen, vorausgesetzt, er verdient genug*. - * während des Bezugs bzw. Zahlung von Unterhaltsvorschuß...wenn nicht sind das u.U. Unterhaltsausfalleistungen
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