Geschrieben von shinead am 07.03.2015, 11:38 Uhr |
Unterhalt für in der Schweiz lebende Kinder - KV in Deutschland
Laut Düsseldorfer Tabelle liegt das bereinigte Netto Deines Schwager zwischen 2.301 und 2.700 Euro.
In der Schweiz müsste er 17% seines Nettos an Kindesunterhalt bezahlen. Das wären zwischen 392 und 459 Euro, unabhängig vom Alter der Kinder.
Laut Düsseldorfer Tabelle müsse er insgesamt 26.844 (für das ältere Kind) und 25.140 Euro (für das jüngere Kind) an Unterhalt gezahlt haben (gerechnet für die kompletten Jahre 2009 bis 2014). Insgesamt also 51.984 Euro. Das hört sich verdammt nach nie gezahltem Unterhalt an. *hust*
In der Schweiz hätte er zwischen 23.520 und 27.540 Euro pro Kind, also zwischen 47.040 und 55.080 Euro gezahlt. Die Differenz kann es als nicht sein...
Rückwirkend hilft es übrigens nicht den Job zu wechseln. Nur für zukünftige Zahlungen wäre das relevant. Wobei dann natürlich zu klären wäre, ob es in der Schweiz auch eine Anrechnung von fiktivem Einkommen und eine Art von erhöhter Erwerbsobliegenheit gibt. In Deutschland würde ihm der Job nicht weiterhelfen, da selbstverschuldete Verringerung des Einkommens.
Zu prüfen wären auch die Verjährungsfristen für Unterhaltsansprüche in Deutschland ist dieser m.E. ohne Titel ebenfalls nach 3 kompletten Jahren verjährt. Er müsste also in D nur die Jahre 2014, 2013 und 2012 nachzahlen.
- Unterhalt für in der Schweiz lebende Kinder - KV in Deutschland - Woelfin90 06.03.15, 19:48
- Re: Unterhalt für in der Schweiz lebende Kinder - KV in Deutschland - fsw 07.03.15, 6:56
- Re: Unterhalt für in der Schweiz lebende Kinder - KV in Deutschland - shinead 07.03.15, 11:38
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