Dreierbande
Eine alleinerziehende Mutter (ohne Internet) aus unserer Selbsthilfegruppe für Eltern behinderter Kinder hat momentan folgendes Problem: Sohn, 14, ist vor 7 Wochen zum Vater gezogen (der jetzt ebenfalls alleinerziehend ist, hat keine neue Partnerin), der Vater bekommt Hartz4, hat nun für den Sohn ebenfalls Hartz4 beantragt. Mutter verbleibt mit 11jährigen Zwillingen, die beide behindert sind und pflegebedürftig, die drei leben ebenfalls von Hartz4. Nun wurde die Mutter von Vaters Arge angeschrieben, sie soll ihr Einkommen offen legen und bei Arbeitslosigkeit ihr Bemühen um Arbeit nachweisen, z.B. in Form von Bewerbungen. Die Mutter ist aber ebenso wie ich seitens der Arge freigestellt von Bewerbungen aufgrund der Pflege Angehöriger (bei ihr die Zwillinge), schriftlich gibt ihr die Arge das aber nicht, weils wohl ine interne Regelung unserer Arge ist. Die Arge des Vaters droht mit ner Unterhaltsklage und die Mutter hat nun Angst, daß ihr aufgrund der nicht vorhandenen Bewerbungen ein fiktives Einkommen angerechnet wird und sie dann aus ihrem Regelsatz zahlen muß oder vom Pflegegeld der Kinder (was fast ausschließlich für Therapien der Kinder draufgeht, die nicht im Leistungskatalog der KK enthalten sind und demnach auch nicht gezahlt werden, und für den ganzen Mehraufwand, den die Familie durch die Behinderungen der Kinder hat) - das wäre ne Katastrophe für die ganze Familie. Die Arge und das Jugendamt der Mutter wiederum verlangen vom Vater (der ebenfalls keinen Unterhalt für die Zwillinge zahlt) so etwas nicht, da reicht es, wenn er jedes Jahr nachweist, daß er noch Hartz4 bekommt, nach Bewerbungen wird nicht gefragt. Die Mutter hat nun schlaflose Nächte, was ihr passieren könnte wegs dem Unterhalt. Ich hab ihr versprochen, das mal als Thema reinzustellen, vielleicht hat jemand ne weiterbringende Idee. Einen beratungsschein hat sie nicht bekommen vom Amtsgericht, weil es in den ihren Augen z.Zt. noch unnötig ist, wenn dann eine Klage käme, könnte sie PKH beantragen, was ihr je nach Erfolgsaussicht auch genehmigt werden würde bei ihrem Einkommen. Die Frau hat Angst, was nun alles auf sie zukommt.
Ganz ehrlich: da geht es um richtig Geld, und das monatlich. Die Mutter soll zum Amtsgericht gehen, sich einen Beratungsschein holen und sich einen Fachanwalt für Sozialrecht nehmen. DAS würde ich auf keinen Fall selbst regeln bzw. versuchen es selbst zu regeln! Könnte sonst eine große Falle werden. Außerdem kommen Schreiben von Rechtsanwälten in der Arge nicht so schnell abhanden, wie die von Privatleuten... *räusper* Auf jeden Fall schon mal die Gutachten und Behandlungspläne der Zwillinge raus suchen, die braucht der Anwalt genauso wie den Hartz IV Bescheid.
Sie kriegt keinen Beratungsschein, schrieb ich ja schon. Das Amtsgericht sagt, einen Brief aufsetzen und nen Hartz4-Bescheid senden könne sie selbst, erst wenns danach Probleme gibt, also Unterhaltsklage, dann kann sie PKH beantragen.
Sie soll der ARGE des Vaters halt ihren Bescheid und die Befreiung von den Bewerbungen schicken.Schließlich wird dieser wohl nicht wissen , was bei ihr los ist. Eigentlich ein ganz normaler Vorgang.Den es könnte ja auch sein das sie arbeitet und damit Unterhalt zahlenl müßte. Ich denke danach wird dann nichts mehr kommen. Sie soll mal ruhig in Ruhe schlafen! LG Chrissie
Wenn sie wirklich nichts schrifltiches bekommt bezüglich der Bewerbungsbefreiung (ich würde noch mal nachfragen), dann alle Unterlagen hin schicken und ein entsprechendes Schreiben dort hin senden. Ich würde auf jeden Fall noch einmal mit dem SB sprechen. Vielleicht kann er/sie auch mal den Telefonhörer in die Hand nehmen und mit dem Sachbearbeiter des KV persönlich sprechen.
Sind denn die Zwillinge den ganzen Tag zuhause? Mit 11 sind sie doch sicherlich tagsüber in einer Schule oder Einrichtung? Oder will sie sich grundsätzlich nicht bewerben? Davon abgesehen kann doch ihre ARGE das schriftlich bestätigen, wenn es dabei mit rechten Dingen zugeht. Interne Regelung hin oder her....
Wir haben jetzt alles kopiert und dann wird sie es hinsenden, was sie da hat. Unsere Arge bestätigt einen das nicht, daß man aus der Vermittlung raus ist, war mit ihr heute früh hin. Es läuft so, daß man einmal jährlich nen fragebogen ausfüllen muß wegs der Pflege Angehöriger und dann ankreutzen kann, ob die Pflege anderweitig gesichert ist, daß man trotz der Pflege vermittelt werden möchte oder eben daß die Pflege nicht anderweitig gesichert ist. Wenn man letzteres ankreuzt, ist man vorläufig aus der Vermittlung raus, das gibts aber nicht schriftlich, weil sich ja sonst: O-Ton SB: jeder darauf berufen könnte, der das angekreuzt hat, nicht vermittelt zu werden, es muß dem SB vorbehalten werden, ob er den Kunden letztendlich nicht doch vermitteln möchte. Da ist nichts zu machen. Die Kinder sind bis 13 Uhr betreut in der Schule, danach gehts zu den Therapien, das eine Kind ist ständig krank und überwiegend zu Hause. Die Mutter hat das gleiche problem wie ich, eine Betreuung außerhalb der Schule gibts hier nicht für behinderte Kinder und eine Ferienbetreuung ebenso wenig. Sie könnte allenfalls nen 4- Stunden-Job (plus Fahrtzeit) annehmen, wo sie aber ständig kinderfrei nehmen müßte, weil das eine Kind ständig krank ist und die Ferien irgendwie überbrückt werden müßten - mit einem solchen Job würde sie aber trotzdem nicht über ihren Selbstbehalt kommen, höchstens an ihre körperlichen Grenzen (sie pflegt gleich 2 behinderte Kinder, viele sind mit der Pflege eines Pflegebedürftigen schon am Rande eines Zusammenbruchs). Ich hoffe dann mal, daß der Arge das ausreicht, was wir kopiert haben.
Vielleicht wäre auch die Beistandschaft vom Jugendamt eine Option oder überhaupt das Jugendamt - Beistandschaft - da braucht man erstmal keinen Anwalt