Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 22.06.2016, 13:02 Uhr

Und wenn es die eigene ist...

... kannst Du auch für die Auszahlung des Betrages an den Geschädigten sorgen. Ist es die Versicherung vom KV, müsste er ja aktiv werden. Ob das dann klappt?

 
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