Elternforum Alleinerziehend, na und?

Umgang neu regeln

Umgang neu regeln

TillEulenspiegel

Guten Tag, ich möchte euch gern um euren Rat bitten. Johanna lebt nun seit ca. 2 Monaten bei mir, nachdem das 50/50- Modell nicht erfolgreich funktionierte. Bisher haben Johannas Mutter und ich ihren Umgang mit Johanna spontan in kurzfristigen Absprachen geklärt. Mittlerweile beginnen aber Probleme, die eine konkrete Regelung unabdingbar machen. Wie habt ihr das geregelt? Wer kann uns unterstützen? Habt ihr die Regelung von offizieller Stelle erstellen lassen? Danke für eure Mühe. Grüße Christoph


Möhrchen

Antwort auf Beitrag von TillEulenspiegel

Hallo Christoph, wir haben die Regelung selbst erstellt bzw. orientieren uns am klassischen 2-Wochen-Modell, was im Großen und Ganzen auch gut funktioniert und die Regelmäßigkeit bietet. Feiertage werden abgewechselt bzw. abgesprochen...Hl. Abend haben wir letztes Jahr z.B. gemeinsam gefeiert...mit seinen Eltern dabei, was sehr schön war. Dazwischen gibt es auch mal kurzfristig Treffen bzw. Besuche oder Telefonate - wir sind da auch recht spontan. Unterstützen kann euch u.a. das Jugendamt, diverse Familienberatungsstellen (Caritas usw.)...wenn gar nichts anderes funktioniert kann der Umgang auch übers Gericht festgelegt werden. Wo liegen denn die Probleme? lg heike


yola

Antwort auf Beitrag von TillEulenspiegel

Hallo Christoph, was die Regelung des Umgang angeht, da würde ich "stufenweise" vorgehen, um eine tragfähige Lösung zu finden: 1. zusammen mit der Mutter eine Lösung finden 2. wenn Ihr es nicht alleine schafft: Familienberatungszentren kontaktieren und versuchen mit Hilfe eines neutralen Dritten eine Lösung zu finden, eventuell Mediation 3. Jugendamt 4. gerichtliche Regelung - wobei ich das als letzte Lösung ansehen würde, denn eines ist sicher: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. zu Stufe 1: da würde ich in etwa folgende Regelung anstreben, die sich bei vielen bewährt hat: jedes 2. WE z.B. von Freitag nachmittags bis Sonntag nachmittag bei der Mama und einen Nachmittag/Abend mit Uebernachtung unter der Woche jede Woche (z.B. Mittwoch) Ganz wichtig dabei: Wenn ihr ein klärendes Gespräch geführt habt und dabei zu einer Einigung gekommen seid, es SCHRIFTLICH festhalten! Dadurch wird das Ganze konkreter und "verbindlicher". Das kann z.B. eine kurze Mail von Dir an die Mutter sein nach dem Motto: "Ich möchte kurz unser Gespräch bezüglich des Umgangs vom (Datum) zusammenfassen. Wir haben uns auf folgende Umgangsregelung (Umgangsregelung beschreiben) geeinigt. Diese Umgangsregelung soll versuchsweise gelten bis (Datum). Falls sie sich als tragfähig für alle Beteiligten erweist, gilt sie ab (Datum) als gültige Umgangsregelung." Danach noch ein Satz an die Mutter Eures Kindes, ob sie dieser Darstellung und der Regelung so zustimmt und dass Du, falls du bis (ein paar Tage später) keine gegenteilige Rückmeldung von ihr bekommst, Du davon ausgehst dass sie mit der beschriebenen Regelung weiterhin einverstanden ist. Ich weiss, das klingt schrecklich kompliziert und formalistisch, aber Du deckst Dir den Rücken damit, falls es auf Ebene 1 nicht klappt. Und hast auch Belege für alle Bemühungen, eine einvernehmliche Lösung zu finden falls es doch bis vor's Gericht geht. Eine gerichtliche Regelung würde ich wirklich nur als letzten Ausweg wählen wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Ich muss auch noch dazu sagen, dass ich mit dem Jugendamt persönlich keine Erfahrung habe, weil es eine derartige Institution in Luxemburg nicht gibt, aber viele hier im Forum mit einer vermittelnden Funktion durch das Jugendamt durchaus positive Erfahrungen gemacht. LG Yola


suchepotentenmannfürsleben

Antwort auf Beitrag von TillEulenspiegel

Ich würde mal das Gespräch mit der Mutter suchen und ihr einen Vorschlag unterbreiten. Ist sie einverstanden, solltet ihr das unbedingt schriftlich festhalten, und zwar mit Unterschrift und Datum. Gibt es unter euch keine Einigung, könnt ihr euch beim Jugendamt Hilfe suchen. Die vermitteln bei der Ausarbeitung einer Umgangsregelung. Allerdings herrschen dort nach meiner Erfahrung deutlich andere Ansichten bezüglich der Umgangsgestaltung als vor Gericht. Das wäre dann die letzte Alternative. Ich rate zu einem GUTEN Anwalt. Aber vielleicht bekommt ihrs ja auch so hin. LG S