Geschrieben von shinead am 18.06.2015, 17:09 Uhr |
ubterhalt
Selbstbehalt liegt bei 1000 Euro. Er wird schon ein bisschen mehr verdienen. Entweder Jugendamt (mit Beistandschaft) oder Rechtsanwalt einschalten, Gehaltsnachweise einfordern, Unterhalt berechnen und auch den Unterhalt rückwirkend zum Beginn der Arbeitsaufnahme einfordern (der KV muss Dir mitteilen wenn er Unterhalt zahlen kann bzw. mehr verdient).
- ubterhalt - liebe1415 18.06.15, 15:33
- Re: ubterhalt - shinead 18.06.15, 17:09
- Re: ubterhalt - mf4 18.06.15, 18:48
- Re: ubterhalt - shinead 18.06.15, 17:09
Unterhalt nachzahlen?
Was würdet ihr tun?
Zusammenziehen!
Ab wann haben kinder ein recht zu bestimmen wo sie leben wollen???
Ich krieg das kotzen
Trotz Trennung gut verstehen, so selten?
Organisation des Umganges über größere Entfernungen
Ich hab gestern mit meinem Kind telefoniert
Was sage ich ihm?