Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von liebe1415 am 18.06.2015, 15:33 Uhr

ubterhalt

Wir bekommen kein unterhalt und auch kein vorschuss mehr da verheiratet. Jz haben wir aber mitbekommen das mein ex arbeiten geht. Er sich viel leisten kann. Der kleine kommt jedesmal mit neuen Sachen an...mit Mama ich brauche das Mama ich brauche das...ich sehe es nicht mehr ein , wenn vater sich sachenleisten kann und für seinem Sohn bleibt dann mal ne cappi übrig. Leider darf er ja nen gewissen betrag verdienen und muss dennoch nicht zahlen. Wie sieht es dann aus...? Haben wir dann pech oder kann man dann noch vor Gericht gehen? Was ist genau so ein Titel?

 
2 Antworten:

Re: ubterhalt

Antwort von shinead am 18.06.2015, 17:09 Uhr

Selbstbehalt liegt bei 1000 Euro. Er wird schon ein bisschen mehr verdienen. Entweder Jugendamt (mit Beistandschaft) oder Rechtsanwalt einschalten, Gehaltsnachweise einfordern, Unterhalt berechnen und auch den Unterhalt rückwirkend zum Beginn der Arbeitsaufnahme einfordern (der KV muss Dir mitteilen wenn er Unterhalt zahlen kann bzw. mehr verdient).

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Re: ubterhalt

Antwort von mf4 am 18.06.2015, 18:48 Uhr

Der Selbstbehalt liegt jetzt sogar bei 1080 Euro.

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