Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 10.06.2016, 9:46 Uhr

@Studelteigteilchen

Was ist denn eine "rechtlich vertretbare Bedingung"?

Vor Gericht sagt er dann, daß er sich beide einfach nicht zutraut, weil suchtkrank und überhaupt..... Und - schwuppdiwupp - hat er eine "rechtlich vertretbare Bedingung", mit gleichem Ergebnis.

Würdest Du wirklich vor Gericht ziehen, um ein "beide oder keiner" durchzusetzen? Die AP ist sich ja nicht mal sicher, ob sie das kleine Kind über Nacht dortlassen wollen würde. Auch ihr geht es doch nur ums Prinzip. Ein Gerichtsstreit um Prinzipien, das fördert das friedliche Miteinander sicher ungemein.

 
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