Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 05.12.2014, 8:51 Uhr

@Strudelteigteilchen

Henriette, wenn du den Umgang gerichtlich festlegen lässt und darin dann auch die Ferienregelung (bspw. Mutter: erste Hälfte aller Schulferien, Vater: zweite Hälfte aller Schulferien) inkl. der Zwangsmaßnahmen wie Höhe der Geldstrafe bei Verstoß gegen die Regelung in das Urteil reingeschrieben wird, dann hast du Handhabe zur Durchsetzung der väterlichen Verantwortung.

Ansonsten ist es wirklich wie mf4 sagt: theoretisch bist du im Recht, kannst es aber nicht durchsetzen.

Ich kenne deinen KV nicht, halte es aber bei einem ordentlichen KV-Kindsverhältnis nicht für grundsätzlich kindsschädigend wenn die Kinder auch mal bei einem muffeligen KV sind. Und in den 3 Wochen der Sommerferien kann ja auch ein Verhältnis wachsen und gedeihen wie es eben nicht an zweiwöchigen Spaßwochenenden möglich ist. Mütter sind ja auch manchmal muffelig und trotzdem mutet man sie den Kindern zu.

 
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