von Leena am 14.09.2014, 20:54 Uhr |
Steuererklaerung
Grundsätzlich Mantelbogen, Anlage N (nichtselbst. Arbeit) und Anlagen Kinder (pro Kind eine Anlage).
Was den Unterhalt betrifft - ist der für Dich oder für die Kinder? Kindesunterhalt ist nicht Dein Einkommen, entsprechend ist der auch nicht in der Steuererklärung anzugeben. Er könnte höchstens wichtig werden, wenn der Vater nicht ausreichend zahlt, was er müsste, und Du dann theoretisch die Übertragung seines hälftigen Kinderfreibetrages auf Dich beantragen wolltest.
Alleinerziehenden-Freibetrag beantragt man auch auf der Anlage Kinder, glaube ich, wenn Du "echt alleinerziehend" bist und keine andere volljährige Person (egal, ob jetzt Freund, Schwester oder Oma oder wer auch immer) mit Dir und Deinen Kindern im Haushalt lebt.
So, das wäre so spontan das erste, was mir einfällt. :-)
- Steuererklaerung - Einhorn17 14.09.14, 19:55
- Re: Steuererklaerung - Leena 14.09.14, 20:54
- Re: Du Armes! - Holly Friday 14.09.14, 21:16
- Sehr nett und hilfsbereit... - Leena 14.09.14, 21:34
- Re: Steuererklaerung - Hibiscus75 15.09.14, 8:04
- Re: Steuererklaerung - luvi 15.09.14, 17:10
Hört es irgendwann auf mit den vielen Gedanken?
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