Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

von Leena  am 14.09.2014, 20:54 Uhr

Steuererklaerung

Grundsätzlich Mantelbogen, Anlage N (nichtselbst. Arbeit) und Anlagen Kinder (pro Kind eine Anlage).

Was den Unterhalt betrifft - ist der für Dich oder für die Kinder? Kindesunterhalt ist nicht Dein Einkommen, entsprechend ist der auch nicht in der Steuererklärung anzugeben. Er könnte höchstens wichtig werden, wenn der Vater nicht ausreichend zahlt, was er müsste, und Du dann theoretisch die Übertragung seines hälftigen Kinderfreibetrages auf Dich beantragen wolltest.

Alleinerziehenden-Freibetrag beantragt man auch auf der Anlage Kinder, glaube ich, wenn Du "echt alleinerziehend" bist und keine andere volljährige Person (egal, ob jetzt Freund, Schwester oder Oma oder wer auch immer) mit Dir und Deinen Kindern im Haushalt lebt.

So, das wäre so spontan das erste, was mir einfällt. :-)

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.