Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sodapop am 28.07.2015, 19:59 Uhr

So schaut es aus...

Wenn es schon während der Trennung absehbar war, dass der zukünftige Ex-Partner seinen eigenen Lebensunterhalt nicht finanzieren kann, kommt das Thema Ehegattenunterhalt wieder auf den Tisch.
Sogar auch, wenn ein Ehegatttenunterhaltsverzicht notariell beglaubigt wurde. Denn bevor die Staatskasse die Pflege oder Hartz IV bezahlt, wird eher eine notarielle Unterhaltsverzichtserklärung für nichtig erklärt. Dies aber wie gesagt nur, wenn dies während der Trennung schon absehbar wäre.

Und je älter wir werden und je länger es dauert, dass wir uns scheiden lassen, desto höher wird das Risiko.

http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Unterhaltsrecht-bei-der-Scheidung-neu-geregelt.html

 
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