Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 24.06.2015, 14:04 Uhr

Selbständige Ferienverlängerung durch den KV

Das der Junge sich nicht den eigenen Platz aussuchen darf ist egal.

Was nicht egal ist, ist die Schulpflicht in Deutschland. Wer ohne Genehmigung der Schule (und m.E. sind günstige Flüge dort ein sehr schlechtes Argument) eigenmächtig die Ferien verlängert riskiert ein Bußgeld.

Besonders aufmerksam schaut der Zoll an dt. Flughäfen nach. München (strengste Auslegung der Schulpflicht in Bayern) und Frankfurt (Drehkreuz) werden am engsten zu Ferienzeiten überwacht.
In den Schulen unserer Stadt müssen Fehlzeiten direkt vor und direkt nach den Ferien mit ärztlichem Attest belegt werden.

Ich würde den KV schlichtweg darüber in Kenntnis setzen, dass er das Kind mit diesen Flugzeiten nicht mit in den Urlaub nehmen kann.
Wenn er das trotzdem möchte, dann sollte er sich bezüglich der Beurlaubung mit der Schule in Verbindung setzen oder das Jugendamt einschalten.

 
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