Geschrieben von shinead am 08.09.2014, 16:27 Uhr |
seid gestern alleine
Weißt Du die Höhe seines Einkommens aus selbstständiger Arbeit?
Ich würde Dir raten, Dich anwaltlich beraten zu lassen, allerdings ohne gleich einen Brief an den Ex schreiben zu lassen.
Einfach mal Deine Ansprüche ausrechnen lassen, damit Du weißt, wie Du kalkulieren musst.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- seid gestern alleine - Kia86 08.09.14, 12:21
- Re: seid gestern alleine - mf4 08.09.14, 15:20
- Re: seid gestern alleine - Kia86 08.09.14, 16:22
- Re: seid gestern alleine - shinead 08.09.14, 16:27
- Re: seid gestern alleine - anico 08.09.14, 19:04
- Re: seid gestern alleine - Kia86 08.09.14, 20:08
- Re: seid gestern alleine - anico 08.09.14, 20:19
- Re: seid gestern alleine - Kia86 08.09.14, 20:08
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