Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von KKM am 09.06.2016, 8:53 Uhr

sehe das etwas anders.....

Natürlich darf die Mutter Anforderungen stellen - auch berechtigt - , sie kann sie nur nicht durchsetzen....

Und zur Strafe den Umgang aussetzen darf man auch nicht, denn jeder Umgang ist wichtig für das Kind...

Man kann sich darüber ärgern und ein Magengeschwür bekommen, oder man orientiert sich anders....

Ich arbeite fast Vollzeit und betreue die beiden Kinder seit über 13 Jahren alleine - und mein Ex braucht seinen gesamten Jahresurlaub, um sich zu erholen.
Klar, ärgert mich das, ich kann es aber nicht ändern...
Ich habe gelernt, es zu akzeptieren, verstehen werde ich das nie...

 
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