Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 04.07.2016, 11:54 Uhr

Sehe Ich das zu eng?Bin Ich die Böse?

Wer Deine Wohnung betritt bestimmst Du.

So einfach ist das.

Solange es Dir schlichtweg nicht gut damit geht, solltest Du dabei bleiben. Vielleicht sieht es in ein paar Monaten / Jahren anders aus und sie darf in Deine Wohnung. Aktuell eben nicht. Ein Anrecht darauf, weil sie "zum Leben des KV gehört" hat sie auf jeden Fall nicht.
Wichtiger als mit der Next klarzukommen ist es, die Elternebene mit dem Ex zu finden.

 
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