Für alleinerziehende Eltern

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von Leena  am 27.08.2014, 20:12 Uhr

schwierige Trennung und nun das.... Entziehung der Kinder? oder was wird das?

Was Eure "Vorgeschichte" betrifft - es hätte völlig gereicht zu schreiben, dass Ihr seid März getrennt seid. (Nebenbei bemerkt - Du wohnst seit März jetzt bei Deinen Eltern und hast Dir noch keine eigene Bleibe gesucht?? Willst Du langfristig "zu Hause" bleiben, oder was spricht dagegen, da mal aktiv zu werden..?)

Ansonsten - offensichtlich liebt Deine Ex-Frau Dich nicht mehr so sehr, dass sie mit Dir zusammen sein will. Da ist es doch komplett egal, wer welche Probleme hatte oder nicht und ob man diese Punkte "in vernünftigen Gesprächen hätte lösen können" oder auch nicht - und dass Du sie "nicht beschneiden" willst, indem Du ihr sagst, dass die Probleme eigentlich gar nicht gravierend sind (wie "gnädig" von Dir *räusper*). Wenn sie nicht mehr mit Dir zusammen sein will, kannst Du "vernünftige Gespräche" führen wie Du willst - an dieser entscheidenden Tatsache wirst Du nichts ändern können!

Und vielleicht war sie ja schon vor Eurer Trennung in der Beziehung unglücklich genug, dass für sie die ausdrückliche Trennung quasi wirklich das Beziehungs-Ende und der Abschluss ihrer "Trauerarbeit" war... so dass sie jetzt weit genug ist für einen neuen Mann in ihrem Leben. Ich habe jedenfalls schon öfter mitbekommen, dass Frauen über Jahre kreuzunglücklich waren und sich dann getrennt haben - und die dazugehörigen Männer fielen aus allen Wolken, es war doch alles nix Gravierendes?!? Vielleicht war das ja bei Euch auch so...

Spontaner Gedanken - wenn Du nicht solche Probleme damit hättest, ob sie jetzt mit Deinem Trauzeugen zusammen ist, wäre es vielleicht auch für die Kinder einfacher? Oder was soll die Bemerkung, Euer Großer hätte "mehr mitbekommen als ihr eigentlich lieb sein sollte"?

Aber hinsichtlich der Kindesentziehung - was Entziehung Minderjähriger ist, kannst Du ganz bequem in § 235 StGB nachlesen: "wer eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List ... den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält".

Wieso es unter diesen Straftatbestand fallen soll, wenn Deine Ex-Frau Dich nicht vorab über Arzttermine unterrichtet oder Dich in der Zeit, in der die Kinder bei ihr sind, Dich nicht zu Arzttermin mitnimmst, verschließt sich mir komplett. Sie enthält Dir schließlich die Kinder nicht vor, sondern enthält Dir den Kinderarzt vor, und das ist nun wirklich nicht strafbar! Nebenbei gefragt - bist Du denn VOR Eurer Trennung auch immer mit zu allen Arztbesuchen gegangen..? Fände ich auch noch sehr relevant, um eine Meinung darüber entwickeln zu können, warum Deine Ex-Frau so reagiert, wie sie reagiert.

Ich glaube, ein vernünftiges Gespräch zwischen EUCH ist derzeit nicht möglich. Ich halte es aber auch nicht für deeskalierend, wenn Du mit "was muss ich sehen, sie geht mit den Kindern zum Arzt!!" und "gleich SMS und Unmut kundgetan" und "das war doch, mit Verlaub, gelogen!" anfängst. Damit baust Du doch erst recht Mauern auf, die Ihr dann wieder einreißen müsst, bevor Ihr einen halbwegs konstruktiven Umgang miteinander wieder hinbekommen könnt.

Das Wichtigste (was ist denn nun beim Arzttermin rausgekommen??) hast Du übrigens nicht mal erwähnt...

Machst Du Dir eigentlich Sorgen, dass Deine Frau nicht die angemessene medizinische Versorgung Eurer Kinder gewährleistet, habt Ihr da grundsätzliche Differenzen (für Dich gravierend oder nicht), oder was ist für Dich der eigentliche Knackpunkt, wo Du Dir Sorgen machst..?

Ach so - kein Mensch muss perfekt sein! :-)))

 
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