Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 07.12.2014, 14:30 Uhr

Schulwechsel ohne Einverständnis Ehepartner?

Stimmt schon, das Schulen und Meldeämter nicht nach der Unterschrift des anderen Elternteils fragen. Die Um- bzw. Anmeldung ist dann aber schwebend unwirksam.

So schnell wie möglich zum Anwalt gehen und dann die Ehefrau schriftlich davon in Kenntnis setzen lassen, dass er weder einer Ummeldung, noch einem Schulwechsel zustimmt.

Die Mutter darf ohne sein Einverständnis nicht mit den Kindern umziehen. Alleine natürlich schon, aber um die Kinder aus der ehelichen Wohnung raus zu nehmen, müssen beide einverstanden sein.
Das Trennungsjahr kann auch in der ehelichen Wohnung durchgeführt werden.

 
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