Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 28.07.2015, 6:27 Uhr

@STT

Zitat:
"Und davon kann er außerdem die Hälfte des Kindergeldes abziehen, weil sich das Kind an vier Tagen im Monat bei ihm aufhält."

Wenn Du mein Posting gelesen hättest, dann wäre Dir klar, daß das eben NICHT die Begründung ist. Das halbe Kindergeld steht auch einem KV zu, der das Kind nie zu Gesicht bekommt.

"Dreimal darfst Du raten, warum"

Da muß ich nicht dreimal raten: Es war steuerrechtlich nicht zu begründen.

Nochmal: Das Kindergeld steht dem zu, der für das Kind BEZAHLT. Es ist eine Steuererstattung, keine Kinderbespaßungsprämie.

 
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