Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Holly Friday am 28.07.2015, 0:08 Uhr

@STT

Das sehe ich anders, zumindest für den Fall, dass der Vater sehr viel Geld verdient.
Mein Ex-Mann verdient ca. 6 mal soviel Euronen wie ich netto.
Davon kann er zur Berechnung des Kindesunterhaltes sämtliche Lebensversicherungen, Aktienfonds, Kosten für seine Altersvorsorge, Abzahlung und laufende Kosten für seine Eigentumswohnung (die mehr als doppelt so groß ist wie unsere) etc.in Abzug bringen.
Dennoch ist er jetzt immer noch lt. Düsseldorfer Tabelle bei Stufe 8.
Und davon kann er außerdem die Hälfte des Kindergeldes abziehen, weil sich das Kind an vier Tagen im Monat bei ihm aufhält.
Ist das fair? Wohl kaum.
Stand ja auch mal zur Diskussion, dass ab einem gewissen Jahreseinkommen die Halbierung des Kindergeldes abgeschafft gehört.
Kommt aber nicht dazu.
Dreimal darfst Du raten, warum. ;-)

LG
Holly

 
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