Geschrieben von Strudelteigteilchen am 22.06.2015, 12:28 Uhr |
Psychische Erkrankung beim KV
Was ER mit seiner Erkrankung tut oder nicht tut, ist seine Sache.
Hole Dir (und den Kindern) Hilfe für den Umgang mit sowas. Zunächst sicher beim Jugendamt, aber ich würde auch eine "einschlägige" Institution mit ins Boot holen, Adressen gibt es z.B. beim "Bundesverband der Angehörigen psychisch Kranker" (BApK, www.bapk.de). Ich hatte neulich deren Broschüre für Kinder in der Hand und fand die gut gemacht (http://www.psychiatrie.de/bapk/kipsy/broschueren/kids/). Eine Übersicht über Projekte für Kinder von psychisch Kranken gibt es hier: www.kipsy.net
- Psychische Erkrankung beim KV - jamelek 21.06.15, 23:06
- Re: Psychische Erkrankung beim KV - schubuduu 21.06.15, 23:35
- Re: Psychische Erkrankung beim KV - Strudelteigteilchen 22.06.15, 12:28
- Re: Psychische Erkrankung beim KV - desireekk 22.06.15, 12:46
- Re: Psychische Erkrankung beim KV - fsw 22.06.15, 16:35
- Re: Psychische Erkrankung beim KV - Sabri 23.06.15, 21:00
Mein Ex Freund verlangt von mir, das ich unseren Sohn hole und bringe
Ubterhalt
Geburtstag des ex s
Unterhalt nachzahlen?
Was würdet ihr tun?
Zusammenziehen!
Ab wann haben kinder ein recht zu bestimmen wo sie leben wollen???
Ich krieg das kotzen
Trotz Trennung gut verstehen, so selten?