Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Einstein-Mama am 05.05.2017, 13:12 Uhr

Prozesskostenhilfe

Laut meiner Anwältin war ich für Sie die erste, die das Ersparte der Kinder offenlegen musste, denn die führen ja eigentlich den Prozess.
Sie ging davon aus, dass der Tipp vom Beklagten Kindsvater kam, der wohl Millionen auf den Konten der Kinder vermutete.

Eigentlich hätte er das selbst nachprüfen können, aber mei, sein Anwalt wollte halt auch was verdienen....
Der Freibetrag der Kinder lag bei bei 2600€, wenns mehr ist, gibt es keine PKH und die Kinder müssten die Gerichtskosten somit selbst bezahlen.
Aber wie gesagt, das war bei mir wohl ein Einzelfall!

 
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