Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 21.02.2013, 17:17 Uhr

@Nurit

>>Da er einen Kündigungsfrist von 6 Monaten hatte, in denen er bis fast zum Schluss weiterarbeiten musste, konnte er einen für den nächsten Tag (!!!) per Post angekündigten Termin nicht einfach wahrnehmen. Da wurde gleich gedroht.

Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer nach der Kündigung für die Jobsuche freizustellen.
Wie sonst sollte man sich ohne Internet sonst arbeitssuchend melden?

 
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