Mitglied inaktiv
Wenn man sich einig ist.....
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Im Volksmund wird das gerne so bezeichnet. Tatsache ist aber, daß der Anwalt nur EINEN vertritt und das aus standesrechtlichen Gründen auch nicht anders darf. Aber es muß nur einer einen Anwalt haben - wenn man sich einig ist, geht das. Der andere hat dann halt keinen. Gruß, Elisabeth.
Mein Anwalt ausdrücklich gesagtnein das geht nicht.Er kann nur einen vertreten. Wenn man sich einig ist das reicht auch ein Anwalt, der Mann hat zwar dann nix einzuwenden, aber wenn man sich sowieso einig ist, dann brauch man keinen zweiten. L.G
Ich hatte damals 1 Anwalt, der die Scheidung einreichte... sonst mußte er nix machen, da wir uns einig waren. War also easy, günstig und Scheidung ging ratz fatz.
Hallo, man braucht nur einen Anwalt aber der darf nur einen vertreten. Der zweite braucht dann keinen. Mein Ex hatte keinen und um die Einspruchsfrist von 4 Wochen zu umgehen, hat ihm der Richter einen vom Flur geholt, der hat ihn über seine Einspruchsrechte aufgeklärt und dann wurde das Urteil gleich rechtskräftig.
Ich schreibe hier nicht, lese nur ab und an mit da ich eine zeitlang ae war und es irgendwie immer noch ein bisschen bin. Aber ich möchte trotzdem mal antworten. Wie die anderen schon schrieben, einen zusammen geht nicht. Aber einer kann sich einen Anwalt nehmen und sich von ihm vertreten lassen, der zweite braucht keinen wenn man sich einig ist. Problem nur, das das Urteil nicht sofort rechtskräftig ist. Bei meiner Scheidung kam ein Anwalt aus einer nahen Kanzlei schnell zum Gericht damit das Urteil gleich rechtskräftig ist, auf dem Flur war leider keiner. Aber wenn man die Frist bis es rechtskräftig ist abwarten kann, dann reicht ein Anwalt.