Geschrieben von shinead am 26.09.2016, 13:22 Uhr |
Nö
Es war ein Termin beim Jugendamt vereinbart, den hat ER nicht wahrgenommen. Beim nächsten Anruf seinerseits würde ich gnadenlos wegen des Umgangs an das Jugendamt verweisen und erst einmal keine kurzfristigen und/oder begleiteten Besuche (Umgang ist das ja nicht) vereinbaren.
Dass die KM den Umgang nicht verweigert, hat das JA ja schon in der Akte.
- Anwalt oder Füße Hochlegen und warten?? - sonnen-blume23 25.09.16, 11:51
- Re: Anwalt oder Füße Hochlegen und warten?? - angela+anna 25.09.16, 13:06
- Re: Anwalt oder Füße Hochlegen und warten?? - Fru 25.09.16, 13:23
- Re: Anwalt oder Füße Hochlegen und warten?? - Pamo 25.09.16, 14:17
- Re: Anwalt oder Füße Hochlegen und warten?? - mf4 25.09.16, 15:33
- Re: Anwalt oder Füße Hochlegen und warten?? - Zwerg1511 25.09.16, 20:22
- Re: Anwalt oder Füße Hochlegen und warten?? - spiky73 26.09.16, 6:42
- Ich würde das Jugendamt bitten - Sternenschnuppe 26.09.16, 8:50
- Re: Ich würde das Jugendamt bitten - Möhrchen 26.09.16, 11:38
- Nö - shinead 26.09.16, 13:22
- Ich würde das Jugendamt bitten - Sternenschnuppe 26.09.16, 8:50
- Re: Anwalt oder Füße Hochlegen und warten?? - sonnen-blume23 26.09.16, 8:52
- Re: Anwalt oder Füße Hochlegen und warten?? - trauriger-engel 26.09.16, 9:41
- Re: Anwalt oder Füße Hochlegen und warten?? - mf4 26.09.16, 16:26
Kind krank und über 12? Jemand Erfahrungen?
Unterhalt: 50% akzeptieren oder Gericht?
Jetzt spinnt er total
Unfair - oder nicht?
Einvernehmliche Scheidung
Abzug Hälfte vom Kindergeld bei Unterhalt
Türkei Aufenthalt nächstes Jahr
"Frisch" alleinerziehend
Hallo