Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 26.09.2016, 13:22 Uhr

Es war ein Termin beim Jugendamt vereinbart, den hat ER nicht wahrgenommen. Beim nächsten Anruf seinerseits würde ich gnadenlos wegen des Umgangs an das Jugendamt verweisen und erst einmal keine kurzfristigen und/oder begleiteten Besuche (Umgang ist das ja nicht) vereinbaren.

Dass die KM den Umgang nicht verweigert, hat das JA ja schon in der Akte.

 
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