Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Fru am 11.10.2016, 13:49 Uhr

Nicht wollen weil warum???

Wir haben das hier durch. Er hat beantragt, sie hatte vier Wochen Zeit, sich zu äußern (da gabs nen "Fragebogen") hat sie nicht getan, somit hatte er fünf Wochen später das gemeinsame Sorgerecht.

Auf dem Bogen standen so Fragen wie: Körperlich gewalttätig: am________ um________ wie__________ Nummer der Polizeiakte

und halt solche Fragen, wenn er sich in solch eine Richtung nichts vorzuwerfen aht, könnte das sehr einfach sein. Einfach zu sagen, sie will das nicht, wird nicht reichen.

Allerdings wird sich auch bei beidseitigem Sorgerecht an den Problemen zwischen den Eltern nichts ändern.

 
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