Geschrieben von Fru am 11.10.2016, 13:49 Uhr |
Nicht wollen weil warum???
Wir haben das hier durch. Er hat beantragt, sie hatte vier Wochen Zeit, sich zu äußern (da gabs nen "Fragebogen") hat sie nicht getan, somit hatte er fünf Wochen später das gemeinsame Sorgerecht.
Auf dem Bogen standen so Fragen wie: Körperlich gewalttätig: am________ um________ wie__________ Nummer der Polizeiakte
und halt solche Fragen, wenn er sich in solch eine Richtung nichts vorzuwerfen aht, könnte das sehr einfach sein. Einfach zu sagen, sie will das nicht, wird nicht reichen.
Allerdings wird sich auch bei beidseitigem Sorgerecht an den Problemen zwischen den Eltern nichts ändern.
- gemeinsames Sorgerecht für Vater - p...082016 11.10.16, 8:54
- Re: gemeinsames Sorgerecht für Vater - Sternenschnuppe 11.10.16, 12:59
- Re: gemeinsames Sorgerecht für Vater - shinead 11.10.16, 13:05
- Re: gemeinsames Sorgerecht für Vater - NussNou 11.10.16, 15:35
- Re: gemeinsames Sorgerecht für Vater - shinead 12.10.16, 8:42
- Re: gemeinsames Sorgerecht für Vater - p...082016 11.10.16, 16:51
- Re: gemeinsames Sorgerecht für Vater - Fru 11.10.16, 17:11
- Re: gemeinsames Sorgerecht für Vater - shinead 12.10.16, 8:45
- Re: gemeinsames Sorgerecht für Vater - NussNou 11.10.16, 15:35
- Nicht wollen weil warum??? - Fru 11.10.16, 13:49
- Nicht wollen weil warum??? - Fru 11.10.16, 13:49
- Re: gemeinsames Sorgerecht für Vater - p...082016 11.10.16, 17:28
- Um sich zu weigern - Fru 11.10.16, 18:24
- Re: gemeinsames Sorgerecht für Vater - NussNou 11.10.16, 20:10
- Re: gemeinsames Sorgerecht für Vater - Möhrchen 11.10.16, 19:00
- Re: gemeinsames Sorgerecht für Vater - p...082016 11.10.16, 19:15
- Deine Chancen stehen gut. - Petra28 12.10.16, 15:56
- Re: gemeinsames Sorgerecht für Vater - p...082016 11.10.16, 19:15