Elternforum Alleinerziehend, na und?

neuen namen fürs kind nach der hochzeit

Alleinerziehend, na und?
neuen namen fürs kind nach der hochzeit

monimoni

hallo. ich habe jetzt hier einiges gelesen. ich schildere jetzt einfach mal meinen fall. habe einen sohn (3 jahre). er ist nicht ehelich geboren unter meinem mädchennamen. hat dann aber bei der 1. hochzeit unseren gemeinsamen ehenamen bekommen. (also den namen meines ex-mannes). jetzt steht meine zweite hochzeit an. und ich möchte natürlich auch, dass mein sohn den neuen namen bekommt. da das verhältnis zu meinem ex nicht sehr gut ist und ich auch schon seit der trennung (über 2 jahre her) nix mehr von ihm gehört hat und er sich auch nicht für seinen sohn interessiert, möchte ich eigentlich nicht, dass mein zukünftiger mann diesen namen annimmt und wir alle so heißen, weil ich damit sehr schlechte erinnerungen habe. der leibliche vater meines sohnes hat sich nie um ihn gekümmert und war auch alkoholiker, leider. deswegen werdet ihr verstehn, dass ich mit ihm nix mehr zu tun haben will. auch nicht den namen. habt ihr jetzt für diesen fall eine idee?


mf4

Antwort auf Beitrag von monimoni

dein Sohn ist 3 Vater ist ein Säufer und in 3 Jahren maximal heiratest du 2 Typen? Wow! Behalten deinen Namen, wird sicher noch mehrfach gewechselt.


lilly1211

Antwort auf Beitrag von mf4

das hab ich auch erst gedacht. Aber der Vater von dem Kind und der erste Mann sind er selbe glaub ich. Das macht es nicht viel besser aber ein bisschen :-)


mf4

Antwort auf Beitrag von lilly1211

nein, der leibl. Vater hat sich nie gekümmert... dann heiratet man den ja nicht oder doch?


lilly1211

Antwort auf Beitrag von mf4

"er sich auch nicht für seinen Sohn interessiert" hab ich so gelesen dass es sein Sohn ist. Anders könnt ihm ja auch wurst sein wie das kind heisst.


shinead

Antwort auf Beitrag von monimoni

Ob der leibliche Vater ein guter Vater ist, Alkoholiker, oder sich nicht um sein Kind kümmert ist irrelevant. Der Nachname Deines Sohnes wird sich nur ändern, wenn Dein Ex dem zustimmt.


laura86

Antwort auf Beitrag von monimoni

soviel ich weiß brauchst du die unterschrift vom leiblichen vater dafür, dass das kind nach eurer hochzeit denselben nachnamen hat. Lg


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von laura86

du hast ganz andere probleme als namensgebungen....


Sternenschnuppe

Antwort auf Beitrag von monimoni

Ist der Mann dessen Namen er jetzt trägt der leibliche Vater ? Dann muss er zustimmen ! Ist er es nicht kann das Kind einbenannt werden, sofern der leibliche kein Sorgerecht hat. Alternative : Nehmt beide Deinen Mädchennamen wieder an. Und der Mann auch. Wenn Deine Männerquote anhält behält das Kind immerhin mal seinen Namen, wenn schon der potentielle Papa wechselt. Aber vielleicht hält es ja diesmal auch länger, was ich Dir wünsche.


bobfahrer

Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Alternative : Nehmt beide Deinen Mädchennamen wieder an. Das geht nicht. also die Muddi schon, das Kind wird den Namen des Vaters behalten ausser er stimmt zu. Haben wir hier doch schon x-mal gehabt. Die Mutter kann dem Kind nicht ihren Mädchennamen verpassen.


bobfahrer

Antwort auf Beitrag von Patti1977

Ja wennse doch verheiratet waren, wer hat es denn dann? Beide!


mf4

Antwort auf Beitrag von bobfahrer

So weit ich folgen kann hat sie nicht den KV geheiratet sondern einen anderen. SR haben dann aber auch beide?


Patti1977

Antwort auf Beitrag von bobfahrer

Für mich war nicht eindeutig, das kv auch exmann.


Milia80

Antwort auf Beitrag von monimoni

so versteh ichs. und dann muss er zustimmen


mf4

Antwort auf Beitrag von Milia80

sie schreibt doch aber der KV kümmerte sich nie dann heirate ich den doch nicht noch oder?


shinead

Antwort auf Beitrag von mf4

... Kind unehelich geboren und dann den KV geheiratet. Sie waren laut der Rechnung nur ein Jahr verheiratet. Es wird vom Ex gesprochen, der seit der Trennung vor zwei Jahren nichts mehr von sich hören lässt und sich auch nicht um seinen Sohn kümmert.


mf4

Antwort auf Beitrag von shinead

ich steh wirklich etwas auf dem Schlauch aber ja so kann es sein wie auch immer, Exens Name also muss er zustimmen


Pamo

Antwort auf Beitrag von monimoni

Egal ob der KV Sorgerecht hat oder nicht: Wenn das Kind seinen Nachnamen trägt, dann kann dieser nur geändert werden wenn er zustimmt.


golfer

Antwort auf Beitrag von monimoni

warum muss man denn immer gleich heiraten.....ich bin auch eher für deinen GEburtsnamen....


Sternenschnuppe

Antwort auf Beitrag von monimoni

Wenn Ex 1 der Vater ist und auch so. Passier doch immer wieder, Kind hatte ihren Namen ja auch schon. Wenn sie ihren Namen wieder annimmt, eh kein Kontakt zum Vater ist, er zustimmt, dann können beide zum Mädchennamen zurück.


bobfahrer

Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Ja wenn er zustimmt, schreiben ja alle hier, aber nur dann. Du schrubest sie solle Ihren Mädchennamen annehmen und an das Kind übertragen. Das geht nicht.


Sternenschnuppe

Antwort auf Beitrag von bobfahrer

Hast recht, hatte ich bei der Alternative nicht extra gesagt. Wenn er zustimmt ( nach 5x lesen gehe ich davon aus dass Mann 1 der KV ist ) kann auch das Kind zum Mädchennamen zurück.


RainerM

Antwort auf Beitrag von monimoni

Also auch ich habe da mein Problem, zu verstehen, ob ExMann auch Vater ist. Erstmal allgemein: Das Kind muss nicht immer den Namen der aktuellen Familie tragen. Stelle lieber in den Vordergrund, dass das Kind einen Namen trägt und behält, mit dem es in einem klaren Verhältnis steht. Sollte das Kind den Namen des Vaters tragen, egal wie er ist und was du von ihm hältst, spriocht nichts dagegen, wenn das Kind den Namen behält, denn dieser Name steht in Bezug zum Kind. Sollte der exMann und Namensgeber NICHT der Vater sein, verstehe ich, dass man das Kind von diesem Namen befreit. Hier wäre die Variante, deinen Mädchennamen zu nehmen, eine gute Idee. Einen Wechsel zu einem Namen, der wiederum nichts mit der Kindesabstammung zu tun hat, halte ich persönlich für eine recht schlechte Entscheidung. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dann ist der Namensgeber immer zustimmungspflichtig, wenn ein Kind neu einbenannt werden soll. Ich kann mir aber nicht vorstellen, warum das ein Problem sein sollte (ausser dass dieser sich zum Amt begeben muss). Im Grunde will er euch ja loswerden, diese Zustimmung wäre also in seinem Sinne. Ab 3 Jahren muss auch das Kind angehört werden 8oder war es ab 5?, ne ich meine ab 3).