Für alleinerziehende Eltern

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von Nurit  am 30.08.2014, 19:04 Uhr

@Naturkind

ich verstehe Deinen Wunsch, schwerpunktmäßig für Dein Kind dasein zu wollen vollkommen und kann nur sagen, dass ich Dir Mut zusprechen will; auch wenn es möglicherweise ein längerer Weg durch mehrere Instanzen sein sollte (das ich nicht hopfe).
Mein Ex und seine LG betreuen schwer traumartisierte Kinder, die allesamt durch ihr Elternhaus so traumatisiert wurden (Drogen, sex. Übergriffe, Gewalt). Da ist trotzdem in vielen Fällen (nicht in allen) das Zurückerreichen der elterlichen Sorge Ziel.
Warum sollte das also bei Dir nicht so sein? Du warst krank und dadurch nicht in der Lage, für Dein Kind da zu sein. Du hast das gleiche Recht, wie die Eltern, deren Kinder zeitweise in Pflegefamilien untergebracht sind.
Notfalls erst mal mit der 50% Regelung, aber dann eben, wenn Dein Kind in dem Alter ist, auch entscheiden zu können/dürfen, unter Berücksichtigung des Wunsches des Kindes. Und wenn Dein Kind sich wünscht, schwerpunktmäßig bei Dir zu leben, hat das auch vor Gericht Gewicht.
Alle Gute,

nurit

 
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